Eine weitere Steuerneuheit, die Selbstständige am 1. Januar 2025 überraschen könnte

Eine weitere Steuerneuheit, die Selbstständige am 1. Januar 2025 überraschen könnte
Eine weitere Steuerneuheit, die Selbstständige am 1. Januar 2025 überraschen könnte
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Ab dem 1. Januar 2025 wird sich das Steuersystem für Selbstständige in Frankreich erheblich ändern, insbesondere im Hinblick auf die Schwellenwerte für die Mehrwertsteuerbefreiung, eine Reform, die darauf abzielt, die Praktiken innerhalb der Europäischen Union zu harmonisieren.

Anpassung der Franchise-Grenzwerte auf Basis der Mehrwertsteuer

Die Regierung hat beschlossen, die auf der Mehrwertsteuer basierenden Franchise-Grenzwerte für Selbstständige im Jahr 2025 zu ändern, was sich direkt auf die Vertriebsaktivitäten und die Erbringung von Dienstleistungen auswirkt. Für Wohnungsverkäufer und -anbieter wird der Grundfreibetrag von 91.900 € auf 85.000 € gesenkt, während der erhöhte Freibetrag von 101.000 € auf 93.500 € angehoben wird. Dieser Rückgang impliziert, dass Unternehmer in diesem Sektor wachsamer sein müssen, um die neuen Obergrenzen nicht zu überschreiten und so unerwartete Steuern zu vermeiden. Dienstleister profitieren hingegen von einer leichten Anhebung ihrer Freibeträge: Der Grundfreibetrag steigt von 36.800 Euro auf 37.500 Euro und der erhöhte Freibetrag von 39.100 Euro auf 41.250 Euro. Diese Erhöhung bietet zusätzlichen Spielraum, um ihren Umsatz zu steigern, ohne sofort unter den Auswirkungen der Mehrwertsteuer zu leiden.

Ende der Toleranzfrist und neue Regeln bei Überschreitung

Eine entscheidende Änderung ist die Abschaffung der zweijährigen Toleranzfrist, die es Unternehmern bisher ermöglichte, auch nach Überschreiten des Grundschwellenwerts weiterhin von der Umsatzsteuerbefreiung zu profitieren. Ab 2025 entfällt diese Flexibilität und bei Überschreitung der Schwellenwerte wird im darauffolgenden Jahr die Mehrwertsteuer erhoben. Bei Überschreitung des erhöhten Schwellenwerts entsteht sofort eine Umsatzsteuerpflicht.

Auswirkungen und Handlungsbedarf für Selbstständige

Selbstständige müssen sich daher auf eine strengere Führung ihrer Tätigkeit einstellen:

  • Umsatzüberwachung: Es wird von entscheidender Bedeutung sein, den Umsatz genau zu überwachen, um etwaige Überschreitungen der Schwellenwerte zu antizipieren.
  • Verwaltungs- und Buchhaltungsanpassung: Bereiten Sie notwendige Änderungen vor, um die Mehrwertsteueranforderungen zu erfüllen.
  • Neubewertung der Rechtsform: Erwägen Sie strukturelle Anpassungen, wenn die Aktivität regelmäßig die neuen Schwellenwerte überschreitet.

Ausbau des Franchises auf europäischer Ebene

Eine bemerkenswerte Neuheit ist die Ausweitung der Möglichkeit, von der Mehrwertsteuerbefreiung in anderen EU-Mitgliedstaaten zu profitieren, sofern der Umsatz im EU-Maßstab 100.000 Euro nicht überschreitet. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Expansion kleiner Unternehmen über die französischen Grenzen hinaus zu erleichtern.

Schwellenstabilität und Antizipation

Mit dem Wegfall der dreijährigen Aktualisierung der Schwellenwerte bleiben die neuen Beträge fest und erfordern eine kontinuierliche Anpassung seitens der Unternehmer, um den steuerlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Die Änderungen des Kleinstunternehmensregimes und der Mehrwertsteuerbefreiungsschwellen ab 2025 stellen eine große Herausforderung für französische Selbstunternehmer dar. Diese an europäischen Standards ausgerichtete Reform erfordert erhöhte Wachsamkeit und proaktive Anpassung, um die Einhaltung dieses neuen Steuerrahmens sicherzustellen und Geschäftsstrategien zu optimieren.

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