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Hinterbliebenenrenten sind eine Säule des französischen Rentensystems. Doch ihre komplexe Funktionsweise lässt viele potenzielle Nutznießer im Stich. Mit einem Reform für 2025 in SichtDieses System könnte grundlegend überarbeitet werden. Während einige Maßnahmen darauf abzielen, die Regeln zu vereinfachen und den Zugang zu erweitern, besteht bei anderen die Gefahr, dass sie den Kürzeren ziehen. Entschlüsselung der Probleme.
Die Komplexität der Hinterbliebenenrenten
Die Hinterbliebenenrente ist ein System, das es einem überlebenden Ehegatten ermöglicht, einen Teil der Rente seines verstorbenen Ehemanns oder seiner verstorbenen Ehefrau zu erhalten. Dieses Gerät betrifft 4,4 Millionen Rentner in Frankreich, der Zugang dazu ist jedoch je nach Rentenversicherung sehr unterschiedlich.
Nehmen wir die allgemeine Regelung: Um Anspruch darauf zu haben, muss der überlebende Ehegatte dies tun mindestens 55 Jahre alt sein und eine jährliche Ressourcenobergrenze von 24.232 Euro nicht überschreiten. Im öffentlichen Dienst hingegen ist der Zugang nicht vom Einkommen abhängig. Allerdings ist eine Mindestehedauer von zwei Jahren erforderlich.
Für Zusatzversicherungen wie Agirc-Arrco oder die der Rechtsanwälte gelten immer noch unterschiedliche Regelungen. Tatsächlich können die Bedingungen Folgendes umfassen: zusätzliche Ehejahre.
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Hinzu kommt, dass es welche gibt Unterschiede in den Beträgen. Im allgemeinen System beträgt die Rente 54 % der Grundrente des Verstorbenen. Bei den Zusatzrenten liegt sie jedoch bei 60 %. Ergebnis ? Viele potenzielle Anspruchsberechtigte verzichten angesichts dieses Verwaltungsdschungels auf ihre Rechte.
Eine Reform der Hinterbliebenenrenten
Im Jahr 2025 könnte sich das System weiterentwickeln. Der Retirement Orientation Council (COR) schlägt eine Harmonisierung der Regeln vor, um den Zugang zur Hinterbliebenenrente zu erleichtern. Zu den Ideen, die auf dem Tisch liegen, gehört Entfernung von Ressourcen- oder Wiederverheiratungsbedingungen. Dazu gehört auch die Festlegung eines einheitlichen Mindestalters, das unabhängig vom Regime bei 55 Jahren oder jünger liegt.
Ein weiterer wichtiger Vorschlag: Überprüfung der Tarife und Berechnungsmethoden. Derzeit variieren sie zwischen 50 % und 60 % je nach Fonds. Der AdR schlägt eine Angleichung, aber auch ein Überdenken der Berechnung vor.
Das geplante neue System würde auf a basieren Einkommensverteilung zwischen dem überlebenden Ehegatten und die Rente des Verstorbenen. Beispielsweise könnte die Hinterbliebenenrente der Differenz zwischen zwei Dritteln der Rente des Verstorbenen und einem Drittel der Hinterbliebenenrente entsprechen.
Wer werden die Gewinner und Verlierer sein?
Diese Reform ist bereits umstritten. Befürworter begrüßen das Ziel der Fairness und Vereinfachung, wodurch die Quote gesenkt werden könnte Schadensfreiheit wird auf 7,9 % bis 9,5 % geschätzt. Die aktuellen Regeln sind so komplex, dass sie Tausende Witwen und Witwer davon abhalten, ihre Rechte einzufordern.
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Die Auswirkungen auf die gezahlten Beträge geben jedoch Anlass zur Sorge. Das Netzjournal enthüllte einige Beispiele, um die Auswirkungen zu veranschaulichen neue Berechnungsmethode.
Nehmen wir den Fall eines verstorbenen Ehepartners mit einer Rente von 2.500 Euro, von dem der Hinterbliebene nur 900 Euro erhält. Die Hinterbliebenenrente würde mit dem neuen System von derzeit 1.250 Euro auf 1.367 Euro steigen, ein leichter Zuwachs. Bekäme der überlebende Ehegatte aber 1.500 Euro, würde der Betrag auf sinken 1.167 Euro im Vergleich zu 1.250 Euro heute.
Für einen Hinterbliebenen, der bereits 3.000 Euro erhält, die Rente würde auf 667 Euro sinkenweit entfernt von den aktuellen 1.250 Euro.
Diese Zahlen zeigen also, dass die neue Berechnung wäre günstig für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Andererseits würde es Ehepartner mit einem Einkommen, das dem des Verstorbenen nahekommt oder darüber liegt, stark benachteiligen.