Das von CAF, MSA und France Travail gezahlte Weihnachtsgeld soll Mitte Dezember fallen. Für Alleinerziehende kann der Betrag bis zu 370 Euro betragen, Anspruchsberechtigt sind nur wenige Personen. Aber wann wird es auf dem dafür vorgesehenen Bereich für die Betroffenen erscheinen?
Ein willkommener Auftrieb vor den Feiertagen. Der Solidaritätsminister gab bekannt, dass das von CAF, MSA und France Travail (ehemals Pôle emploi) gezahlte Weihnachtsgeld am 17. Dezember 2024 ausgezahlt wird.
Etwas mehr als zwei Millionen Franzosen, die RSA, ASS (spezifische Solidaritätszulage), AER (Altersentschädigung) oder sogar RFPE (Pôle emploi-Ausbildungsvergütung) beziehen, sind von dieser Krise betroffen.
„Die Auszahlung des Weihnachtsgeldes wird auf Ihrem CAF-Konto erst einige Tage vor der Auszahlung oder sogar einen Tag vor dem 17. Dezember 2024 sichtbar sein“, stellte CAF klar.
In diesem Jahr betragen die Beträge 152,45 Euro für eine alleinstehende Person, 274,41 Euro für ein Paar mit einem unterhaltsberechtigten Kind, 308,72 Euro für Alleinerziehende, 320,15 Euro für zwei unterhaltsberechtigte Kinder und 370,45 Euro für einen Alleinerziehenden.
Wer hat Anspruch auf diesen Bonus?
Um diesen Bonus zu erhalten, müssen Sie sich im November oder Dezember 2024 im Auszahlungsprozess befinden. Wenn Sie den RSA erstmals im Dezember erhalten, wird das Weihnachtsgeld im Januar ausgezahlt.
Um es wahrzunehmen, müssen keine Maßnahmen ergriffen werden. Normalerweise wird das Weihnachtsgeld je nach Situation der berechtigten Person automatisch von der CAF oder der MSA ausgezahlt. Es wird jedoch empfohlen, die Aktualisierung der persönlichen Daten (Adresse, Familienstand, Bankkonto) zu überprüfen.