Beim Lebensmitteleinkauf wird es immer schwieriger zu wissen, welche Lebensmittel steuerpflichtig sind und welche nicht.
• Lesen Sie auch: Gesetzentwurf 72: Diese Steuer, die Sie möglicherweise zahlen, ohne es zu wissen, wird nicht länger im Lebensmittelgeschäft versteckt
• Lesen Sie auch: Lebensmittelsteuern sind „unmoralisch“
• Lesen Sie auch: Reduzierung: Ottawa erwägt, Lebensmittelhändler zu zwingen, Verbraucher zu warnen
Aus diesem Grund setzt sich Sylvain Charlebois, Experte für Agrar- und Lebensmittelindustrie an der Dalhousie University, für eine Debatte über die Frage des steuerlichen Status von Lebensmitteln ein.
Letzterer bekräftigte seine Position diese Woche in der Nationalversammlung im Rahmen der Studie zum Gesetzentwurf 72, der auf eine bessere Preistransparenz abzielt.
„Die Leute wissen nicht, dass es mehr als 4.000 Produkte gibt, die im Einzelhandel steuerpflichtig sind, und dass bestimmte Produkte oft gesund sind“, erklärte er auf LCN.
Es ist bekannt: Grundnahrungsmittel (Fleisch, Getreide, Obst, Gemüse, Eier, Brot, Fisch und Milchprodukte) sind nicht steuerpflichtig. Allerdings wird es kompliziert, wenn es um einige andere Arten von Lebensmitteln geht.
„Wenn Sie ein kleines Gericht Sushi kaufen, ist es steuerpflichtig, aber ein Gericht für ein paar Leute ist nicht steuerpflichtig“, sagt Sylvain Charlebois.
Er hält die Steuer auf bestimmte Lebensmittel sogar für „unmoralisch“.
„Beim Caesar-Salat für 4 Personen bin ich mir nicht sicher, ob es eine gute Idee ist, ihn zu besteuern“, verkündet der Lebensmittelspezialist.
Durch die Reduflation bzw. die Reduzierung der Formate bestimmter Lebensmittel ohne Preisanpassung ändert sich auch der Steuerstatus mehrerer Produkte. Daher kann ein Lebensmittel je nach Format steuerpflichtig sein oder auch nicht.
„Es ist ein fiskalischer Sammelsurium im Supermarkt, der die Verbraucher verwirrt“, beklagt Herr Charlebois.
Diese Situation bedeutet, dass viele Verbraucher trotz vernünftigerer Konsumgewohnheiten möglicherweise mehr für ihren Einkaufskorb bezahlen müssen.
„Wir werden immer mehr kleine Haushalte haben. „Die Menschen werden älter und kaufen weniger Lebensmittel, aber kleine Portionen werden durch die Reflation immer stärker steuerpflichtig“, sagt der Experte.
Um Ihnen den Überblick zu erleichtern, finden Sie hier einen Leitfaden zu Lebensmitteln, die je nach Format steuerpflichtig sind oder nicht:
Eiscreme
– Behälter mit 500 ml (500 g) oder mehr: nicht steuerpflichtig
– Behälter mit weniger als 500 ml oder 500 g: steuerpflichtig
Süße Backwaren (Torten, Törtchen, Muffins, Cupcakes etc.)
– Packung mit sechs oder mehr Einzelportionen: nicht steuerpflichtig
– Paket mit fünf Einzelportionen oder weniger: steuerpflichtig
Müsliriegel und Muffinriegel
– Packung mit sechs oder mehr Einzelportionen: nicht steuerpflichtig
– Paket mit fünf Einzelportionen oder weniger: steuerpflichtig
Pudding
– Paket aus mehreren Einzelportionen: nicht steuerpflichtig
– Glas mit weniger als 425 g: steuerpflichtig
Fruchtgetränke mit 25 % oder mehr natürlichem Fruchtsaft
– Portionen ab 600 ml: nicht steuerpflichtig
– Portionen von weniger als 600 ml: steuerpflichtig
Gemüsesaft
– Format von 600 ml oder mehr: nicht steuerpflichtig
– Format unter 600 ml: steuerpflichtig
Wasser ohne Kohlensäure
– Format von 600 ml oder mehr: nicht steuerpflichtig
– Format unter 600 ml: steuerpflichtig
Um die vollständigen Erklärungen zu sehen, schauen Sie sich das Video oben an.
Related News :