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Neue Geschäftsbedingungen für Reiseassistenzverträge

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Im Rahmen seiner Aufgaben zum Schutz der Versicherungsnehmer hat ACAPS in Absprache mit der FMA eingehende Überlegungen zur Festlegung neuer Bedingungen für das Inkrafttreten von Reiseassistenzverträgen angestellt.

Das ACAPS und die FMA weisen die Öffentlichkeit darauf hin, dass der Versicherte bei Abschluss seines Reiseassistenzvertrags verpflichtet ist, dies zu überprüfen das Datum des Inkrafttretens des VertragesDer in den Sonderbedingungen in der Regel festgelegte Reisepreis entspricht dem geplanten Reisetermin. Diese Vorsichtsmaßnahme gibt dem Versicherten die Möglichkeit dazu das Inkrafttreten verschieben oder den Vertrag kündigen.

Ist die Reise zum ursprünglich geplanten Termin nicht möglich, kann der Versicherte verlangen, dass das Datum des Inkrafttretens des Vertrages auf den neuen Reisetermin verschoben wird, oder dass er aufgelöst wird, sofern der Vertrag noch nicht in Kraft getreten ist.

„ACAPS und die FMA fordern daher alle Reisenden dringend auf, diese Informationen beim Abschluss ihres Assistance-Vertrags zu berücksichtigen, um bei unvorhergesehenen Ereignissen von einer optimalen Absicherung zu profitieren.“ fügt die gleiche Quelle hinzu.

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