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Diese Steuer steigt – das wird Besitzer überraschen, die sie vorher nicht bezahlt haben

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Diese wenig bekannte lokale Steuer breitet sich auf neue Städte aus und viele Haushalte sind sich nicht bewusst, dass sie dafür haften.

Eine wenig bekannte Kommunalsteuer gewinnt in Frankreich an Bedeutung. In diesem Jahr werden immer mehr Haushalte davon betroffen sein. Besonders besorgt sind die Eigentümer. Dabei handelt es sich weder um die Grundsteuer noch um die Zweitwohnungssteuer, sondern um die Leerstandsteuer (TLV). Laut INSEE unterliegen 3,1 Millionen Wohnungen oder 8 % des nationalen Wohnungsbestands dieser Steuer. Alle Besitzer dieser Waren müssen zur Kasse gehen.

Allerdings sind sich immer noch zu viele Eigentümer darüber im Klaren, dass sie diese Kommunalsteuer zahlen müssen. Tatsächlich ist die Zahl der , die für TLV verantwortlich sind, in diesem Jahr höher. Einige Personen, die diese Steuer noch nie gezahlt haben, müssen sie zum ersten Mal zahlen. Das erfahren sie durch einen Blick in ihr Postfach, denn die Steuerbescheide werden diesen Monat verschickt.

Wenn in diesem Jahr mehr Menschen der TLV unterliegen, liegt das daran, dass diese lokale Steuer in sogenannten „angespannten“ Gebieten erhoben wird. Diese Zonen vereinen Gemeinden, in denen ein Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage nach Wohnraum besteht. Bis 2023 waren nur Großstädte betroffen. Seit 2024 wird die Definition von Spannungsgebieten jedoch ausgeweitet und umfasst nun alle Kommunen mit Mietengpässen sowie solche mit einem hohen Anteil an Zweitwohnungen.

Diese Ausweitung der betroffenen Gebiete hat zu einem deutlichen Anstieg der Zahl der Gemeinden geführt, die den TLV anwenden. Im Jahr 2023 waren knapp über 1.100 Gemeinden betroffen. Bis 2024 wird sich diese Zahl verdreifachen und 3.697 Städte erreichen. Dadurch ist auch die Zahl der potenziell steuerpflichtigen Eigentümer gestiegen.

Gleichzeitig verzeichnete der TLV mehrere aufeinanderfolgende Steigerungen. Die Berechnung basiert auf dem Katastermietwert (CV) von Wohnungen, der jedes Jahr entsprechend der Inflation neu bewertet wird. So stieg der TLV im Jahr 2023 um 7,1 %, während er in diesem Jahr einen Anstieg von 3,9 % verzeichnete. Konkret entspricht die Höhe des TLV 17 % des Katasterwerts der Immobilie für das erste Jahr des Leerstands. Ab dem zweiten Leerstandsjahr erhöht sich die Höhe des TLV auf 34 %.

Um den TLV zu zahlen, müssen Steuerzahler einen bestimmten Zeitplan einhalten. Wer eine physische Zahlungsmethode (Scheck, Überweisung oder Bargeld) nutzen möchte, hat bis zum 16. Dezember 2024 Zeit. Steuerpflichtige, die die Zahlung per Internet oder die Abbuchung bei Fälligkeit vom Bankkonto bevorzugen, müssen die Rechnung vor dem 21. Dezember begleichen. Im letzteren Fall erfolgt die Belastung des Kontos am 27. Dezember.

Um TLV-pflichtige Eigentümer zu identifizieren, steht den Steuerbehörden nun ein leistungsfähiges Instrument zur Verfügung: die Immobiliendeklaration. Eigentümer müssen es jedes Jahr vor Juli aktualisieren und dabei insbesondere die Identität der Bewohner und die Nutzungsdauer ihrer Immobilie angeben. Wenn sie am 1. Januar des Vorjahres (hier das Jahr 203) eine Unterkunft ohne Angabe eines Bewohners angeben, müssen sie im Jahr 2024 den TLV zahlen.

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