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Der Rechnungshof schlägt vor, den Steuervorteil zu reduzieren

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Nach Angaben des Rechnungshofs stellen die Steuer- und Sozialabzüge, von denen die Altersvorsorge profitiert, „einen erheblichen Kostenfaktor für die öffentlichen Finanzen dar“, der im Jahr 2022 auf 1,8 Milliarden Euro geschätzt wird.

Der Rechnungshof schlägt vor, den Steuervorteil im Zusammenhang mit der Altersvorsorge – oder Kapitalisierungsrente – zu reduzieren, der heute vor allem wohlhabenden Haushalten zugutekommt, die eine Steueroptimierung anstreben, und dies mit hohen Kosten für den Staat. Nach Angaben des Rechnungshofs bleiben die Altersvorsorgesparen in Frankreich „bescheiden“ und machen nur „5,1 % der Rentenbeiträge und 2,3 % der Leistungen“ aus. Doch die Steuer- und Sozialabzüge, von denen es profitiert, stellen „erhebliche Kosten für die öffentlichen Finanzen dar“, die im Jahr 2022 auf 1,8 Milliarden Euro geschätzt werden, stellt sie fest.

In seiner jetzigen Form stelle es „vor allem ein Anlage- und Sparinstrument dar, dessen vorteilhafte Besteuerung es vermögenden und älteren Sparern ermöglicht, von Steuervorteilen zu profitieren“, so das Gericht. In „einem sehr eingeschränkten Haushaltskontext“ „wäre eine Verschärfung dieser Regelung wünschenswert, um bestimmte Exzesse zu vermeiden, die die Systeme von ihrer Funktion der Vorbereitung auf den Ruhestand ablenken“, schreibt sie.

Ein System, „weit davon entfernt, verallgemeinert zu werden“

Mit dem Altersvorsorgesparen können Sie während des Erwerbslebens sparen und im Rentenalter über Mittel verfügen, um die Renten der Pflicht- und Zusatzversicherungen zu ergänzen. Im Jahr 2022 sammelte die Altersvorsorge 18,5 Milliarden Euro an Beiträgen, während der ausstehende Betrag (die gesamten von den verschiedenen Altersvorsorgeorganisationen verwalteten Mittel) 292,7 Milliarden Euro betrug.

„Das System ist weit davon entfernt, verallgemeinert zu werden“, stellt das Gericht fest. Lediglich 13 % des Vermögens enthalten eine betriebliche Altersvorsorge und 10 % ein individuelles Produkt – und diese sind teilweise gleich, da es möglich ist, beide Produkte gleichzeitig zu halten. Der Rechnungshof stellt außerdem fest, dass „bei der Transparenz der Verwaltungsgebühren noch Fortschritte gemacht werden können“, da einzelne Sparer ihren Steuervorteil „teilweise“ durch die Ansammlung von Gebühren aus ihrer Anlage auffangen.

Auf der Finanzierungsseite der Wirtschaft stellt das Gericht fest, dass Altersvorsorgefonds trotz der im Jahr 2019 durchgeführten Reform des Pacte-Gesetzes Unternehmen nicht ausreichend finanzieren. Es schlägt vor, dieses Kapital stärker an „KMU/ETIs (mittelgroße Unternehmen) zu richten, wie es das Gesetz über die grüne Industrie von 2023 vorsieht“, stellt das Gericht fest.

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