Das seit 2019 geltende Quellensteuersystem wird ab 2025 eine wesentliche Änderung erfahren, um das individuelle Einkommen von Paaren besser zu berücksichtigen.
Derzeit unterliegen verheiratete oder eingetragene Lebenspartner im Rahmen der gemeinsamen Besteuerung einem gemeinsamen Quellensteuersatz, der auf der Grundlage ihres gesamten erklärten Einkommens berechnet wird. Dieser Satz gilt sowohl für das Gehalt als auch für die Altersrente und wird direkt vom Arbeitgeber oder der Pensionskasse jedes Partners erhoben.
Ab dem 1. September 2025 wird dieser gemeinsame Tarif optional und das Standardsystem wird auf einen individualisierten Tarif umgestellt, kündigt an Hauptstadt. Konkret wird jedes Mitglied des Paares seinen eigenen Abzugssatz erhalten, der auf der Grundlage seines spezifischen Einkommens berechnet wird, wodurch die Gehaltsunterschiede zwischen den Ehegatten besser widergespiegelt werden.
Reduzieren Sie die Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern
Ziel dieser Reform ist es, die häufig beobachteten wirtschaftlichen Ungleichheiten zwischen den Partnern eines Paares zu korrigieren. Der derzeitige Mechanismus, bei dem ein einheitlicher Steuersatz auf das Paar als Ganzes angewendet wird, begünstigt im Allgemeinen den höherverdienenden Ehegatten, oft einen Mann, zum Nachteil desjenigen, der weniger verdient. Mit dieser automatischen Anpassung könnte das System Frauen benachteiligen, die oft niedrigere Gehälter beziehen.
Der individuelle Steuersatz berücksichtigt das Einkommen jedes einzelnen Partners, um die Höhe der einzubehaltenden Steuer zu bestimmen. Das System ermöglicht es Paaren jedoch weiterhin, bei Bedarf weiterhin einem gemeinsamen Tarif zu unterliegen. Diese Änderung sollte eine gerechtere Besteuerung ermöglichen, ohne die ärmsten Mitglieder des Paares zu benachteiligen.
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