Im Frühjahr 2025 werden rund 40 Millionen steuerpflichtige Haushalte aufgefordert, ihr im Jahr 2024 erzieltes Einkommen anzugeben. Eine Erklärung, die es den Steuerbehörden ermöglichen wird, die Höhe ihrer Steuer für 2025 zumindest für die Minderheit der steuerpflichtigen Franzosen zu berechnen. Denn für andere wird von der Steuerverwaltung keine Steuer eingefordert, da ihr Einkommen unterhalb der Steuergrenzen liegt.
Tatsächlich mussten von den knapp 40 Millionen berichtenden Haushalten in den letzten Jahren nur 18 Millionen Einkommensteuer zahlen. Ein Satz, der im Jahr 2025 voraussichtlich nicht steigen wird, da der neue Einkommensteuertarif im Finanzgesetz für 2025 mit einer Erhöhung um 2 % neu bewertet wurde. Diese Erhöhung führte somit automatisch zu einer Erhöhung der Einkommensgrenzen, ab denen ein Steuerpflichtiger IR zahlt.
Unter diesen Franzosen, die nächstes Jahr nicht steuerpflichtig sein werden, werden mehrere Millionen Rentner sein. Insgesamt handelt es sich dabei um Personen mit niedrigen oder mittleren Renten, die zudem keine nennenswerten Zusatzeinkünfte, wie beispielsweise Vermögenseinkommen, beziehen. Um zu wissen, ob er nächstes Jahr steuerpflichtig sein wird oder nicht, muss ein Rentner, der sich in dieser Situation befindet, sein steuerpflichtiges Nettoeinkommen vom letzten Jahr genauer mit der Schwelle vergleichen, ab der ein steuerpflichtiger Haushalt steuerpflichtig wird.
Diese Steuerschwellen wurden mit der im Finanzgesetz für 2025 vorgesehenen Anhebung des IR-Tarifs automatisch erhöht. Nach den Berechnungen von Droit-Finances auf der Grundlage der im neuen Tarif vorgesehenen Beträge ist ein allein lebender Rentner (eine Steuer). Anteil) sind im Jahr 2025 nur dann steuerpflichtig, wenn ihr steuerpflichtiges Nettoeinkommen im Jahr 2024 17.084 € erreicht. Für ein Rentnerehepaar (zwei Steueranteile) liegt die Steuergrenze bei 32.258 €. Unterhalb dieser Schwellenwerte sind Steuerpflichtige im Ruhestand daher von der Einkommensteuer befreit.
Wichtige Klarstellung: Ein geringfügiger Einkommensüberschuss gegenüber den oben genannten Schwellenwerten bedeutet nicht zwangsläufig, dass ein Steuerpflichtiger im nächsten Jahr Einkommensteuer zahlen muss. Tatsächlich beinhalten die angegebenen Beträge keine möglichen Ermäßigungen oder Steuergutschriften, von denen ein Rentner profitieren könnte. Es ist daher möglich, dass ein Rentner, der im Jahr 2024 Ausgaben getätigt hat, die zu Steuervorteilen führen, im Jahr 2025 keine Steuerschulden mehr zu entrichten hat. Wir denken dabei beispielsweise an die Steuerermäßigung für Spenden oder die Steuergutschrift für die Beschäftigung eines Arbeitnehmers heim. Aber Vorsicht: Um von diesen Maßnahmen profitieren zu können, müssen die Ausgaben vor dem 31. Dezember angefallen sein.
Abschließend ist zu beachten, dass Rentner, deren einziges Einkommen die Rente ist, im Frühjahr 2025 grundsätzlich von der Meldepflicht befreit sind, da dem Finanzamt die Höhe ihres Jahreseinkommens bereits bekannt ist. Sie müssen daher lediglich ihre automatische Erklärung überprüfen, um sicherzustellen, dass die bekannten Steuerbeträge korrekt sind.
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