Die Wiederverkaufsplattform wirft der E-Commerce-Website vor, ihre Drittanbieter nicht zu kontrollieren, die unschlagbare Preise anbieten.
Back Market genervt von „unlauterer Wettbewerb“ von Cdiscount… Der Verkäufer von generalüberholten Produkten fordert die E-Commerce-Website zur Implementierung auf „Kontrollverfahren“ Verkäufer, die auf ihrer Website vertreten sind. In einem an die Generaldirektion für öffentliche Finanzen (DGFIP) gerichteten Brief, der am Dienstag, dem 12. November, von BFM Business veröffentlicht und von AFP konsultiert wurde, wirft Back Market Cdiscount des Angebots vor „Überholte Smartphones aufgrund von Mehrwertsteuerbetrug“ und sagte „Behalten Sie sich die Möglichkeit vor, die zur Wahrung Ihrer Rechte erforderlichen rechtlichen Maßnahmen zu ergreifen.“.
Auf der Cdiscount-Website können Drittverkäufer einen eigenen Shop betreiben: Wenn sie in Europa ansässig sind, müssen sie die Mehrwertsteuer selbst einziehen, Cdiscount ist dazu nur bei Verkäufern verpflichtet, die nicht in Europa ansässig sind. Oder Back Market geht davon aus, dass bestimmte Verkäufer „angeblich in der Europäischen Union niedergelassen“ respektiere das nicht „Mehrwertsteuervorschriften“.
Ungewöhnlich niedrige Preise
Back Market, das sehr aktiv im Verkauf von generalüberholten Smartphones ist, listet in seinen E-Mails Beispiele von Produkten und Verkäufern auf, die es für umstritten hält. Er weist auf bestimmte Anhaltspunkte hin: ungewöhnlich niedrige Preise, die von jungen Unternehmen mit geringem Stammkapital angeboten und von Sitzgesellschaften gehostet werden, deren gesetzlicher Vertreter seinen Sitz außerhalb Europas hat.
Als Beispiel nennt die Plattform ein generalüberholtes iPhone 12-Modell in ausgezeichnetem Zustand, das von einem zypriotischen Verkäufer für 279 Euro verkauft wurde, während dasselbe Modell auf Back Market nur für 339 Euro zu denselben Konditionen angeboten wird. Der betreffende Verkäufer weist eine ungültige innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf. Back Market vermutet, dass solche Preise nur möglich sind, weil diese Verkäufer, die sich als Europäer ausgeben, tatsächlich nie Mehrwertsteuer erheben.
„Die Richtlinien von Cdiscount zur Mehrwertsteuererhebung entsprechen vollständig den geltenden Vorschriften.“ seinerseits bestätigt die Marke. „Im Falle eines Betrugsverdachts verlangt Cdiscount von den Verkäufern einen Nachweis über die Einhaltung der Steuervorschriften und führt andernfalls automatisch einen Abzug der Mehrwertsteuer durch.“ Die Website spricht sich außerdem für eine Änderung der Vorschriften aus, damit Marktplatz-Manager wie Cdiscount die Mehrwertsteuer nicht nur für Verkäufer mit Sitz außerhalb der Europäischen Union systematisch einziehen.
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