Der Aktivitätsbonus hilft Geringverdienern und seine Höhe hängt vom Einkommen und der Zusammensetzung des Haushalts ab. Für Arbeitnehmer mit Behinderung oder Empfänger anderer Sozialhilfe gibt es Erhöhungen.
Beim Aktivitätsbonus handelt es sich um eine monatlich gezahlte Sozialhilfe zur Einkommensaufbesserung von Geringverdienern. Ihr Ziel ist die Förderung der beruflichen Tätigkeit durch die Unterstützung derjenigen, die während ihrer Erwerbstätigkeit ein geringes Einkommen beziehen.
Diese Unterstützung hängt von mehreren Kriterien ab, darunter den Ressourcen und der Zusammensetzung des Haushalts sowie von Einkommensobergrenzen, die je nach Profil der Begünstigten variieren.
Im Jahr 2024 kann eine alleinstehende Person den Bonus erhalten, wenn ihr Einkommen etwa 1.500 Euro netto pro Monat nicht übersteigt. Für ein Paar ohne Kinder beträgt die gemeinsame Einkommensgrenze 2.300 Euro netto pro Monat. Dieser Betrag betrifft das gesamte Einkommen des Paares, unabhängig davon, ob es sich um ein oder zwei Gehälter handelt.
Häuser mit Kindern
Für Alleinstehende mit Kind beträgt die Höchstgrenze 2.400 Euro netto im Monat. Ein Paar mit Kind kann den Bonus beanspruchen, sofern das gemeinsame Einkommen 2.800 Euro netto nicht übersteigt. Diese Anpassungen berücksichtigen die mit der Elternschaft verbundenen zusätzlichen Belastungen und ermöglichen so eine angepasstere Unterstützung für Familien.
Zusätzliche Unterstützung für behinderte Arbeitnehmer
Behinderte Arbeitnehmer oder Empfänger anderer Sozialleistungen können einen erhöhten Aktivitätsbonus erhalten. Aus diesen Situationen können sich besondere Bedürfnisse ergeben, und die Hilfe wird daher an diese Realitäten angepasst.
Um den Aktivitätsbonus zu beantragen, müssen Haushalte die Website des Familienbeihilfefonds (CAF) oder der Mutualité sociale agricole (MSA) besuchen. Der Antrag wird online gestellt und nach der Genehmigung wird die Prämie jeden Monat gezahlt. Es ist wichtig, den Antrag so schnell wie möglich zu stellen, da der Bonus nicht rückwirkend ist und daher Monate, die ohne Antrag vergehen, nicht entschädigt werden.
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