das Wesentliche
Nach 16 Jahren im Unternehmen wurde ein Supermarktmitarbeiter entlassen, weil er eine spanische „Croqueta“ gegessen hatte, die eigentlich in den Müll geworfen werden sollte. Sie focht diese Entlassung wegen „sehr schwerer Verfehlung“ vor Gericht an.
Sein 16-jähriges Dienstalter hat nichts gebracht. Der Mitarbeiter eines Mercadona-Supermarkts in Albacete wurde entlassen, weil er eine Croqueta gegessen hatte, die zum Wegwerfen gedacht war. Aber wie berichtet Das LandDiese Entlassung wurde von den Gerichten als ungerechtfertigt angesehen und die Berufung des Unternehmens zurückgewiesen, die nach einem ersten Urteil im Mai 2024 formuliert worden war. Das Unternehmen muss die Arbeitnehmerin wieder einstellen oder ihr eine Entschädigung in Höhe von ca. 40.000 Euro zahlen.
Nach 16 Jahren im Geschäft wird sie wegen „sehr schwerwiegendem“ Fehlverhalten entlassen
Die Ereignisse ereigneten sich am 8. Juli 2023 gegen 22 Uhr, als Mitarbeiter den Supermarkt nach dessen Schließung aufräumten. Der betreffende Mitarbeiter war dafür verantwortlich, den Bereich „Verzehrfertig“ aufzuräumen und Lebensmittel für den sofortigen Verzehr zusammenzustellen. Damals aß sie eine gekochte Krokette, verpackt in einer Blisterpackung, die zum Wegwerfen gedacht war. Laut unseren spanischen Kollegen sagte sie der Filialkoordinatorin, dass sie das Produkt im Wert von 4,20 Euro gegessen habe, ohne dafür zu bezahlen. Problem: Der Laden verbietet diesen Mitarbeitern, Produkte zu konsumieren, ohne dafür zu bezahlen. Diese Mitarbeiterin, die 16 Jahre lang im Unternehmen gearbeitet hatte, wurde daraufhin kurzerhand von ihrem Arbeitgeber entlassen, der ein „sehr schwerwiegendes“ Fehlverhalten anprangerte.
Die Gerechtigkeit entscheidet und begründet ihre Entscheidung
Vor Gericht bekräftigten die Supermarktmarke und ihre Anwälte, dass es sich bei diesem Verschulden um „Betrug, Untreue oder Untreue“, um „Diebstahl, Raub oder Unterschlagung“ des Unternehmens, aber auch um einen „Verstoß gegen Treu und Glauben im Vertrag“ handele sowie Vertrauensbruch in die Leistungserbringung“. Doch die Gerichte waren anderer Meinung … Das Gericht lehnte den Vorwurf des Diebstahls ab. Vor allem, weil diese „Croquetas“, die zum Wegwerfen gedacht sind, „keinen kommerziellen Wert haben“. Er weigerte sich auch, von „Veruntreuung von Produkten“ zu sprechen, da nur eine „Croqueta“ gegessen wurde. Schließlich wurde der „sehr schwerwiegende“ Charakter des Verstoßes nicht anerkannt, da es sich um eine außergewöhnliche und einmalige Handlung handelte, die nur eine einfache disziplinarische Sanktion verdiente. Mercadona kam daher dem zweiten Urteil nach und entschädigte seinen ehemaligen Mitarbeiter.
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