Wie jedes Jahr wird das Weihnachtsgeld an mehr als 2 Millionen Franzosen ausgezahlt. Aber ist es möglich, diesen zu erhalten, wenn man bereits den Aktivitätsbonus erhält?
Da die Feiertage zum Jahresende näher rücken, ist dies eines der Hilfsmittel, auf die die bescheidensten Haushalte am meisten warten: das Weihnachtsgeld. Auch in diesem Jahr waren es wieder 2,3 Millionen Franzosen, Begünstigte bestimmter sozialer Mindestleistungen aus dem Familienbeihilfefonds (CAF) und France Travail erhalten einen Mindestbetrag von 150 Euro, der je nach Fall bis zu 500 Euro betragen kann.
Aber können wir vom Weihnachtsgeld profitieren, wenn wir bereits den Aktivitätsbonus, also die erhaltene Hilfe, erhalten? Arbeitnehmer mit bescheidenem Einkommen? Die Antwort ist ja. Die beiden voneinander völlig unabhängigen Hilfsmittel können unter zwei Voraussetzungen kombiniert werden.
Seien Sie für RSA anspruchsberechtigt, aber nicht dafür
Um von dieser staatlichen Hilfe zu profitieren, müssen Sie im November oder Dezember 2024 den Aktivitätsbonus und das Active Solidarity Income (RSA) beziehen. Hinzu kommt, dass Ihre Haushaltsmittel nicht größer sein dürfen als der Betrag des RSA, der dem entspricht Zusammensetzung Ihrer Familie.
Beispiel: Eine Person in einer Beziehung mit zwei Kindern erhält im November sowohl den Aktivitätsbonus als auch den Basis-RSA. Beträgt das Haushaltseinkommen weniger als 1.334,98 Euro pro Monat (Stand 2024), hat diese Familie zusätzlich zum Aktivitätsbonus Anspruch auf das Weihnachtsgeld.
Wer kann das Weihnachtsgeld erhalten?
Wenn Sie keine konkreten Schritte unternehmen müssen, um davon zu profitieren, müssen Sie sich im November oder Dezember 2024 dennoch in einer dieser drei Situationen befinden:- Profitieren Sie vom aktiven Solidaritätseinkommen (RSA)
- das Besondere Solidaritätsgeld (ASS) haben
- die Rentenäquivalentzulage (AER)
Dazu kommen noch die Begünstigten der Pauschalprämie für die Wiederaufnahme der Tätigkeit, die Vergütung von France Travail Training (RFFT) und die Vergütung von Berufspraktikanten (RSFP).
Wenn Sie die Return to Employment Allowance (ARE), also Arbeitslosengeld, die Disabled Adult Allowance (AAH) oder das Mindestalter beziehen, haben Sie leider keinen Anspruch auf das Weihnachtsgeld. Wenn Sie hingegen Arbeitnehmer sind, können Sie vom betrieblichen Weihnachtsgeld betroffen sein.
CAF wird die Zahlungen am Freitag, dem 17. Dezember 2024, leisten, wie wir am Dienstag, dem 26. November, erfahren haben.Related News :