Steuerpflichtige, deren Einkommen einen bestimmten Schwellenwert nicht überschreitet, haben bis zum 30. November Zeit, einen Steuervorteil auf die mit ihren Investitionen erzielten Gewinne zu beantragen.
Bausparplan (PEL), Lebensversicherung, Aktien usw. Finanzanlagen, die Zinsen und Dividenden abwerfen, sind bei der Zahlung der Zinsen durch die Bank abzugsfähig.
Im Einzelnen unterliegen die meisten Anlagen mit Ausnahme regulierter Sparkonten wie dem Sparbuch A oder dem LEP einem Pauschalabzug von 30 %, einschließlich 17,2 % Sozialversicherungsbeiträgen und 12,8 % Einkommenssteuer. Einige Steuerzahler können jedoch von der Steuerabgabe in Höhe von 12,8 % befreit werden, wie Capital erklärt.
Eine Einkommensgrenze, die nicht überschritten werden darf
Im Einzelnen können Personen, deren Referenzsteuereinkommen weniger als 25.000 Euro beträgt, wenn sie Singles sind, und 50.000 Euro, wenn sie Paare sind, von der Steuer in Höhe von 12,8 % auf die Zinsen ihrer Finanzanlagen befreit werden. Für Dividenden erhöhen sich diese Schwellenwerte auf 50.000 und 75.000 Euro.
Um diese Befreiung zu erhalten, müssen sich steuerberechtigte Haushalte vor dem 30. November an ihre Bank wenden.
„Der Antrag auf Befreiung von der obligatorischen, nicht abzugsfähigen pauschalen Quellensteuer in Höhe von 12,8 % (die zum Zeitpunkt der Einkommenszahlung als Einkommensteuer gezahlt wird) muss vor dem 30.11. des Jahres vor der Zahlung dieses Einkommens gestellt werden.“ erklärt die Steuerverwaltung auf ihrer Website.
Wenn Sie also Anspruch auf diesen Vorteil haben, werden die Sparzinsen, die Sie im Jahr 2025 erhalten, weniger besteuert. Darüber hinaus müssen Nichtsteuerpflichtige, die diese Abzüge im Sommer 2026 nicht nachholen möchten, beim Ausfüllen ihrer Einkommensteuererklärung 2025 das Kästchen 2OP ankreuzen.
Nur noch ein paar Tage, um Ihre Erklärung zu korrigieren
Wenn berechtigte Steuerzahler daher bis zum 30. November Zeit haben, sich zu melden, können alle Franzosen ihre Einkommensteuererklärung für 2023 bis zum 4. Dezember korrigieren.
Um es online zu korrigieren, gehen Sie einfach zu Ihrem jeweiligen Bereich und klicken Sie auf den Abschnitt „Zugriff auf Online-Korrektur“. Sie erhalten eine weitere Benachrichtigung, sobald die neue Erklärung validiert wurde.
Steuerzahler, die eine Erklärung in Papierform abgegeben haben, müssen ihren Antrag bei ihrem Finanzamt einreichen.
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