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Was Sie über den „Bonus“-Dekret wissen müssen, der seit dem 2. Dezember in Kraft ist

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Diese Zusammenfassung hebt die wichtigsten Lehren und Warnpunkte hervor, die aus der Veröffentlichung des Dekrets gezogen werden können.

Du wirst finden unten vollständige und detaillierte Informationen.

Das Dekret tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung, also am Montag, dem 2. Dezember, in Kraft.


Ökologischer Bonus:

Die Beträge des Ökobonus werden wie folgt gekürzt: 4.000 € für die bescheidensten Haushalte (weniger als oder gleich 16.300 € Referenzsteuereinkommen pro Aktie und Jahr), 3.000 € für Haushalte mit einem RFR pro Aktie von mehr als 16.300 und höchstens 26.200 €, 2.000 € für die Reichsten (RFR pro Aktie größer als 26). 200 Euro).


Wegfall des Ökobonus für:

· elektrische leichte Nutzfahrzeuge, unabhängig davon, ob sie für natürliche oder juristische bestimmt sind;

· motorisierte Zwei-/Dreiräder, motorisierte Vierräder und Fahrräder


Conversion-Bonus:

– Entfernung des gesamten Umrüstbonussystems für alle Fahrzeuge.


Wachsamkeitspunkte:

– Übergangsfrist: Wenn sie vorteilhafter sind, bleiben die Bestimmungen der Artikel D. 251-1 bis D. 251-13 des Energiegesetzbuchs in ihrer Fassung vor den Artikeln 1 und 2 dieses Dekrets für Fahrzeuge anwendbar, für die dies bisher nicht der Fall war Gegenstand einer Erstzulassung in Frankreich oder im Ausland, bestellt oder für die der Mietvertrag abgeschlossen wurde unterzeichnet vor dem Datum des Inkrafttretens dieses Dekrets sowie in Zyklen, sofern ihre Rechnungsstellung oder Zahlung der ersten Miete spätestens am 14. Februar 2025 erfolgt. Warnhinweis für Automobilhändler, die Fahrzeuge daher vor dem 14. Februar 2025 in Rechnung stellen müssen, um von der alten Staffel zu profitieren.

– Gerät mit geschlossenem Umschlag: Sobald die für das Jahr 2025 vorgesehenen strengen Haushaltsmittel – also 690 Millionen Euro – auslaufen, verlieren Fahrzeuge und Haushalte ihre Förderfähigkeit. Die genauen Modalitäten (Einstellung des Systems oder Überarbeitung der Tarife im Laufe des Jahres) müssen noch festgelegt werden. MOBILIANS bleibt in diesem Punkt, der offensichtlich von großer Bedeutung ist, weiterhin besonders mobilisiert.


Erstklassige Nachrüstung:

Änderung der Bedingungen, Beträge und Referenzeinkommen für Personenkraftwagen, Lieferwagen und motorisierte Vierräder. Weitere Details finden Sie in den Mitgliederinformationen.

Ganz herzlich,

Xavier HORENT
Generaldelegierter

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