Diese Änderung betrifft alle APL-Begünstigten. Hier ist die Liste der neuen Dokumente, die Sie für den Erhalt Ihrer Wohnbeihilfe vorlegen müssen. Wir helfen Ihnen, die Dinge klarer zu sehen.
6 Millionen APL-Begünstigte in Frankreich, die wirklich von dieser neuen Funktion betroffen sind?
In Frankreich profitieren 5,8 Millionen Haushalte monatlich (bzw. monatlich) von personalisierter Wohnbeihilfe APL).
Diese neue Funktion wird insbesondere „beunruhigen“ Mieter stehen kurz vor dem Auszug.
CAF: Diese neuen Dokumente sind seit Mitte November unerlässlich, um personalisierte Wohnbeihilfe (APL) zu erhalten.
Sie müssen nun bereitstellen neue Belege um diese von Caf gewährte Beihilfe weiterhin in Anspruch zu nehmen, gibt a an Ministerialdekret veröffentlicht am 16. November.
Die Liste der für die Beantragung oder Verlängerung des APL erforderlichen Belege hat sich seit Mitte November geändert. Dieser neue Text ersetzt denDekret vom 22. August 1986bisher in Kraft.
Letzteres wäre „werden obsolet, da das CAF bestimmte Informationen, die bereits von Antragstellern oder Begünstigten an andere Verwaltungen übermittelt wurden, automatisch wiederherstellt.“unterstreicht das Dekret.
Zu den erforderlichen Unterlagen gehören:
- Eine Erklärung der Personen, die üblicherweise in Ihrem Haushalt leben. Bei der Berechnung der APL werden die Einkünfte berücksichtigt, die der Antragsteller, sein Ehegatte sowie andere üblicherweise mit ihm zusammenlebende Personen erhalten;
- Eine doppelseitige Fotokopie Ihres Identitätsnachweises (Personalausweis oder Reisepass);
- Die Höhe Ihres Vermögens, wenn dieses mehr als 30.000 Euro beträgt;
- Eine Bescheinigung Ihres Vermieters über Ihre Nutzung (für Wohnzwecke), die Fläche, die Eignung der Immobilie, insbesondere auf der Grundlage der Energieleistungsdiagnose (DPE), mit der Höhe der Miete;
- Eine Bankidentitätserklärung (RIB).
Um die Liste der zu versendenden Dokumente zu finden, gehen Sie auf die Website caf.fr und greifen Sie auf Ihren persönlichen Bereich zu, indem Sie sich mit Ihren Kennungen anmelden. Auf der Startseite im Abschnitt „Meine Schritte“.
Neubewertung der personalisierten Wohnhilfe seit 1. Oktober 2024
Diese Änderung erfolgt einige Wochen nach der Erhöhung des Betrags der Wohnbeihilfe, einschließlich der APL, der wichtigsten von allen.
Letztere verzeichneten zum 1. Oktober einen Anstieg von rund 3,26 %, basierend auf der Entwicklung des Mietreferenzindex.
L’individuelle Wohnhilfe von 175 Euro ist inzwischen auf 180,70 Euro gestiegen.
Wenn der Finanzentwurf für 2025 endgültig verabschiedet wird, könnten die Begünstigten ihre APL im nächsten Jahr um weitere 5 Euro erhöhen.
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