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135 bis 750 € Bußgeld für Autofahrer, die diese beiden Pflichtausrüstungen nicht in ihrem Fahrzeug haben

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Auf der Straße müssen Autofahrer immer große Wachsamkeit üben. Und das aus gutem Grund: Die Vorschriften entwickeln sich ständig weiter und es ist wichtig, auf dem Laufenden zu bleiben. Es gibt bestimmte Sicherheitsregeln, mit denen Sie vertraut sein sollten.

Zwei Ausrüstungsgegenstände, die Autofahrer unbedingt haben müssen

Die Europäische Union spricht weiterhin über ihren Wunsch, die Zahl tödlicher Unfälle auf den Straßen zu verringern. Und aus diesem Grund ist die Die Straßenverkehrsordnung entwickelt sich im Laufe der Zeit weiter. Aber das ist noch nicht alles.

Dank des technologischen Fortschritts entwickeln die Hersteller auch Autos, die intelligenter und sicherer werden. Beachten Sie jedoch, dass bestimmte Zubehörteile im Auto weiterhin unverzichtbar sind.

Jeder Autofahrer muss in seinem Auto über zwei Sicherheitsausrüstungen verfügen. Die erste ist die fluoreszierende Weste. Zur Erinnerung: Bei einer Notbremsung ist es unbedingt erforderlich, diese zu tragen.

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Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie auf der Fahrbahn oder auf der Standspur anhalten. Das zweite ist das Warndreieck. Dabei handelt es sich um ein Gerät, das eine drohende Gefahr signalisiert, beispielsweise ein stehendes Fahrzeug.

Im Falle einer Panne oder eines Unfalls muss die Leuchtweste bereits vor dem Aussteigen angelegt werden. Das ist sehr wichtig. Das Warndreieck muss seinerseits mindestens 30 Meter vom Fahrzeug entfernt angebracht werden.

Ziel ist es, andere Verkehrsteilnehmer vor einer möglichen Gefahr zu warnen. Diese beiden Zubehörteile spielen eine grundlegende Rolle bei der Gewährleistung der Sicherheit von Autofahrern und Folgeunfälle vermeiden.

Zu überprüfende Geräte

Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung drohen für Autofahrer erhebliche Geldstrafen. Tatsächlich riskieren sie ein Bußgeld von 38 Euro, wenn sich dieses Zubehör nicht in ihrem Auto befindet.

Bedenken Sie jedoch, dass sich die Situation verschlimmern kann, wenn diese Verstöße ein Sicherheitsrisiko darstellen. In diesem Fall beträgt die Pauschale 135 Euro. Dort Die Strafe kann sogar bis zu 750 Euro betragen wenn der Fahrer in einer Notsituation im Straßenverkehr nicht die gelbe Weste trägt.

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Diese Regel ist besonders streng. Ziel ist es, Autofahrer zu schützen und Unfälle durch schlecht markierte Fahrzeuge oder schlecht sichtbare Fußgänger unter schwierigen Bedingungen zu vermeiden.

Beachten Sie, dass neben diesen beiden Zubehörteilen auch die Sicherheitsvorrichtungen in einwandfreiem Zustand sein müssen. Das Fernlicht, das Abblendlicht, das Positionslicht sowie die Blinker, Bremslichter und Nebelschlussleuchten sind alle vorhanden wichtige Elemente für sicheres Reisen.

Autofahrer drohen Bußgelder von bis zu 450 Euro, wenn diese Geräte nicht funktionieren. Die Strafverfolgungsbehörden können auch beschließen, das Fahrzeug zu beschlagnahmen. Auch für abgenutzte oder defekte Reifen kann eine Strafe von bis zu 750 Euro verhängt werden.

Diese strengen Regeln erinnern Autofahrer daran, dass eine regelmäßige Fahrzeugwartung unerlässlich ist Gewährleistung der Sicherheit des Fahrers. Und das der anderen Verkehrsteilnehmer.

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