Viele Franzosen sind besorgt, aber es wäre schade, auf diese Hilfe verzichten zu müssen. Zusätzliche Verzögerungen werden toleriert.
Für viele Franzosen spielt die finanzielle Unterstützung eine entscheidende Rolle, wenn es um die Investition in ein System geht. Sie ermöglichen eine deutliche Reduzierung der Kosten und machen die Investition dadurch leichter zugänglich. Gerade für Haushalte mit einem knappen Budget kann diese Hilfe entscheidend sein, denn sie begrenzt finanzielle Risiken und ermöglicht gleichzeitig den Einstieg. Ohne diese Unterstützung zögern viele, zu investieren, aus Angst, ihre Ausgaben nicht amortisieren zu können oder in Schwierigkeiten zu geraten.
Der Staat hat in den letzten Jahren, Sie haben sicher davon gehört, zwei Hilfsmittel für die Ausstattung eingeführt: den Ökobonus und den Fahrzeugumbaubonus. Der Bonus richtet sich an einkommensschwache Haushalte, die entweder ein neues oder gebrauchtes Elektrofahrrad, ein klassisches Fahrrad oder ein an eine Behinderungssituation angepasstes Elektrofahrrad kaufen möchten. Die Höhe dieser Hilfe variiert je nach Situation des Antragstellers. Sie beträgt grundsätzlich 40 % der Anschaffungskosten. Für ein gewöhnliches Fahrrad beträgt die Beihilfe beispielsweise maximal 150 Euro; für ein Elektromodell maximal 400 Euro; für ein herkömmliches Fahrrad, das an einen Radfahrer mit einer Behinderung angepasst ist, maximal 2.000 Euro.
Die Umtauschprämie, die den Ökobonus ergänzt und Fahrräder einbezieht, wird unter bestimmten Bedingungen an Nutzer ausgezahlt, die sich von alten Fahrzeugen trennen, um sich mit oder ohne Unterstützung ein Fahrrad teilweise zu finanzieren. Die Höhe kann je nach gewähltem Modell und individueller Situation bis zu 3.000 Euro betragen, was nicht unerheblich ist. Nur dass diese beiden Hilfen bald der Vergangenheit angehören werden. Das Dekret Nr. 2024-1084 vom 29. November 2024 sah eigentlich den Wegfall dieser finanziellen Unterstützung ab dem 2. Dezember 2024 vor. Wenn Sie vor diesem Datum einen Zyklus bestellt haben, wird eine Toleranz bis zum 14. Februar 2025 gewährt. Sie haben also einige Wochen Zeit Sie können Ihren Ökobonus und die Umstellungsprämie unter der Voraussetzung in Anspruch nehmen, dass die „Die Rechnungsstellung bzw. die Zahlung der ersten Miete im Falle einer Vermietung erfolgt spätestens bis einschließlich 14. Februar 2025“, zeigt die Website des Ministeriums für ökologischen Wandel an.
Wenn Sie Bedenken haben, beachten Sie bitte, dass die Anfrage für diese beiden Hilfsmittel online auf der speziellen Website erfolgen muss: primealaconversion.gouv.fr. Damit Ihre Akte geprüft werden kann, müssen bestimmte Belege enthalten sein, wie z. B. eine Kopie der Übertragungsbescheinigung oder des Mietvertrags für das Fahrrad, ein gültiger Identitätsnachweis, der letzte Einkommensteuerbescheid, ein Adressnachweis oder ein weiterer Nachweis einer Behinderung usw. Nach dem 14. Februar 2025 werden diese beiden Geräte daher verschwinden.
Business
France
Related News :