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Die Krankenkasse erstattet bestimmte Krankenhäuser nicht mehr

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Einige Ärzte und Krankenhäuser haben keine neuen Verträge mit Krankenkassen abgeschlossen. Was für Versicherungsnehmer schmerzhafte Folgen haben könnte.

Anna Wanner und Doris Kleck / ch media

Ab 2025 können Krankenkassen keine Zusatzversicherungsleistungen mehr finanzieren nur, wenn die Mehrkosten vertretbar und transparent sind. Diese Vorgabe wurde 2020 von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) erlassen, die sowohl Banken als auch die Privatversicherungsbranche beaufsichtigt.

Für privat oder halbprivat Versicherte könnte diese Maßnahme unangenehme Folgen haben: Bereits im Januar könnten diese Patienten einen Großteil ihrer Krankenhausrechnung begleichen. Werden die Mehrkosten nicht transparent und nachvollziehbar in Rechnung gestellt, muss der Versicherte diese teilweise oder vollständig bezahlen.

Was hat sich geändert?

Nach dem Eingreifen der Finma haben die Krankenversicherer unter der Ägide des Schweizerischen Versicherungsverbandes (ASA) eigene Regeln erlassen, um den Bereich der Zusatzversicherungen zu retten. Elf Grundsätze wurden entwickelt, gelten seit 2022 und wurden in die neuen Verträge mit Krankenhäusern und Ärzten integriert. Die Branche hat sich eine Übergangsfrist bis Ende 2024 gegeben.

Der Versichererverband beschreibt „intensive Anstrengungen“ zur Umsetzung der neuen Anforderungen. Rund 1.700 Verträge wurden neu verhandelt und an die Standards angepasst. Allerdings haben viele Krankenhäuser Schwierigkeiten, die neuen Vorschriften einzuhalten. Der Verband schätzt, dass 20 bis 30 % der Ärzte und Krankenhäuser ohne Vertrag bleiben.

Doch die Regeln sind klar: Ab 2025 ohne konformen Vertrag Zusatzleistungen können nur bedingt erstattet werden.

Heiklere Situation unter französischsprachigen Menschen

Krankenversicherer sind bestrebt, unregulierte Vertragssituationen zu beseitigen, um eine Irritation der Versicherungsnehmer zu vermeiden. Die Verhandlungen werden daher auch nach Ablauf der Frist fortgesetzt. „Wir sind auf dem richtigen Weg“, sagt Beni Meier von der KPT-Versicherung. „Aber wir brauchen mehr Zeit in der Romandie“.

Auch Helsana behauptet, der Handel laufe auf Hochtouren. Doch Daniela Zimmermann-Fehr, Einkaufsleiterin bei Helsana, räumt ein, dass es im Januar mehr Vertragslosigkeitssituationen geben könnte als heute. „Es ist unangenehm für unsere Versicherungsnehmer, die für zusätzliche Leistungen eine Prämie zahlen“, sagt sie.

„Aber manchmal ist ein vorübergehender Zustand ohne Vertrag besser, um Preisvorgaben durchsetzen zu können.“

Daniela Zimmermann-Fehr

Bei der Groupe Mutuel sind von rund 140 Vertragssituationen mit Kliniken und Spitälern zwei Verhandlungen für das Jahr 2025 gescheitert und ein Vertrag läuft aus. „Außerdem haben wir noch ein Dutzend ungelöste Situationen“präzisiert Lisa Flückiger, Sprecherin des Unternehmens.

Besonders heikel ist die Situation in der Genferseeregion, wie verschiedene Versicherer bestätigen. In den Kantonen Waadt und Genf sind die akkreditierten Ärzte in kantonalen Vereinigungen zusammengefasst. Preisverhandlungen werden über diese mächtigen Medizinunternehmen abgewickelt. Die Versicherung Groupe Mutuel hat sich jedoch mit dem Genfer Medizinunternehmen geeinigt.

„Das erschwert die Verhandlungen, weil man es mit einer größeren Gruppe zu tun hat und weil weiterhin ein gewisses Unverständnis über Tarifstrukturen besteht.“

Lisa Flückiger

Schwarze Listen für Krankenhäuser?

Um Privatpatienten einen Krankenhausaufenthalt ohne böse Überraschungen zu ermöglichen, empfiehlt der Verband, möglichst frühzeitig Kontakt zu ihrer Krankenkasse aufzunehmen. Kunden können nachfragen, ob ein Krankenhaus beispielsweise auf einer „schwarzen Liste“ steht, weil es keinen Vertrag mit der Krankenkasse hat. So erfahren Sie, ob die geplante Behandlung oder der Krankenhausaufenthalt abgedeckt ist – oder ob Sie sich an eine andere Einrichtung wenden müssen. Einige Versicherer veröffentlichen solche Listen bereits online und weisen nach Möglichkeit auf Alternativen hin.

Daniela Zimmermann-Fehr betont, dass die medizinische Versorgung nicht beeinträchtigt sei. Diese werden von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen.

Auch wenn es auf den ersten Blick nicht so scheint, handelt die Finma darüber hinaus im Interesse der Versicherungsnehmer: Manchmal werden Prämien missbraucht, Leistungen doppelt abgerechnet oder Behandlungen überschätzt. Das ist alles illegal. Die Finma verlangt daher, dass die Mehrkosten klar von den üblichen Leistungen der obligatorischen Grundversicherung abgegrenzt werden.

Aus dem Deutschen übersetzt und adaptiert von Tanja Maeder

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