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Für diese Profile gilt eine Befreiung von der Grundsteuer. Gehören Sie dazu?

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Die Grundsteuer gehört für Eigentümer zu den Fixkosten. Diese Ausgabenquelle könnte sich jedoch bis zum Jahr 2025 erheblich ändern. Bestimmte Eigentümer haben insbesondere Anspruch auf eine teilweise oder vollständige Befreiung von dieser Steuer. Hier sind die Details!

Eine Reform der Grundsteuer für 2025

Grundsteuern stehen weiterhin im Mittelpunkt politischer Debatten. Dies gilt insbesondere bei einer für 2025 angekündigten Reform. Diese Kommunalsteuer fällt zu Lasten der Kommunen. Und sie sah ihren Preis im Jahr 2024 um mindestens 3,9 % steigen. Einige Kommunen wenden sogar noch höhere Erhöhungen an. Mit dieser Erhöhung soll die Abschaffung der Wohnsteuer kompensiert werden.

Es geht aber auch darum, den wachsenden Bedarf der kommunalen Haushalte zu decken. Im Jahr 2025 plant die Regierung Maßnahmen zur Anpassung der Grundsteuer. Es bietet Ausnahmen für bestimmte Steuerzahler. Es ist aber auch eine Gelegenheit, energiesparende Arbeiten an Immobilien zu fördern.

Wer kann von einer Befreiung profitieren?

Die Befreiung von der Grundsteuer entlastet den Steuerzahler finanziell. Dafür müssen aber bestimmte Kriterien erfüllt sein. Menschen über 75 Jahre alt zahlen diese Steuer nicht an ihrem Hauptwohnsitz. Vorausgesetzt, Sie überschreiten die Einkommensgrenze nicht. Derselbe Grundsatz gilt für Begünstigte von die Aspa oder die AAH.

Eigentümer, die Durchführung von Isolier- oder energetischen Sanierungsarbeiten profitieren auch von einer teilweisen Befreiung. Die Grundsteuer wird dann gerechter und attraktiver. Die Reform unterstützt somit einkommensschwache Haushalte und Umweltinitiativen.

Schritte, um weniger Grundsteuer zu zahlen

Informieren Sie sich zunächst über die möglichen Befreiungen und Erleichterungen bei der Grundsteuer. Durch Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz kann eine Reduzierung um bis zu erreicht werden bis zu 100 % über mehrere Jahre.

Auch Neubauten für Wohnzwecke oder andere Zwecke profitieren von vorübergehenden Ausnahmen. Allerdings hängt alles von ihrem Standort und ihrer Energieeffizienz ab.

Der Finanzentwurf 2025 sieht neue Maßnahmen für „Thermosieb“-Immobilien der Klasse B vor. Eigentümer könnten eine Ausnahme für 25 Jahre erhalten. Es ist daher eine gute Möglichkeit, die Belastung durch die Grundsteuer zu verringern.

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