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Darty, Boulanger und große Haushaltsgerätehersteller erhalten eine Rekordstrafe wegen wettbewerbswidriger Absprachen

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Die französische Wettbewerbsbehörde verhängte gegen Darty, Boulanger und zehn Haushaltsgerätehersteller ein Bußgeld in Höhe von 611 Millionen Euro wegen der Umsetzung wettbewerbswidriger Praktiken zum Nachteil der Verbraucher.

Als die 2010er Jahre näher rückten und der Online-Handel allmählich die Herzen der Verbraucher eroberte, begannen einige traditionelle Geschäfte um ihren Umsatz zu fürchten und diese neue Konkurrenz negativ zu sehen. Auch mehrere Haushaltsgerätehersteller (BSH, Electrolux, Whirlpool-Indesit, LG, Miele, SEB, Smeg, Candy Hoover, Eberhardt) sowie zwei große Händler (Darty und Boulanger) haben verschiedene Strategien umgesetzt, um ihre Margen zu halten und zu begrenzen Wettbewerb. Sie hatten sich insbesondere auf die Preise bestimmter Produkte geeinigt und ein ausgeklügeltes Überwachungssystem für die Händler eingerichtet.

Außerdem verurteilte die französische Wettbewerbsbehörde am 19. Dezember diese zwölf Unternehmen der Haushaltsgerätebranche zu einer Geldstrafe von 611 Millionen Euro. Wie die Behörde in ihrer Pressemitteilung angibt, handelte es sich dabei um Praktiken „Besonders schwerwiegend, da sie institutionalisiert und im Geheimen umgesetzt wurden und einen Großteil der auf diesem Markt tätigen Akteure betrafen“. Konsequenz für die Verbraucher: Die Preise für bestimmte Produkte wurden künstlich in die Höhe gehalten und dadurch daran gehindert „von attraktiveren Preisen beim Kauf ihrer kleinen und großen Haushaltsgeräteprodukte zu profitieren“.

© LIGHTFIELD STUDIOS – Adobe Stock

Wettbewerbswidrige Praktiken: Vereinbarungen und Druck auf Händler

Die Taten ereigneten sich zwischen 2007 und 2014 und gehen auf eine erste Verurteilung in Höhe von 189 Millionen Euro im Jahr 2018 wegen ähnlicher Taten zurück. Die zwölf Unternehmen einigten sich auf den Preis bestimmter großer Haushaltsgeräte (Geschirrspüler, Trockner, Kühlschrank, Gefrierschrank, Herd, Mikrowelle, Kochfeld usw.) und kleiner Haushaltsgeräte (Staubsauger, Bügeleisen, Küchenmaschine, Wasserkocher, Kaffeemaschine, Epilierer, usw.).

„Hersteller und ihre „traditionellen“ Vertriebshändler (die hauptsächlich in Geschäften verkaufen) wollten daher die Entstehung von Websites begrenzen, die Haushaltsgeräte zu „Grenzpreisen“ vermarkten, und gleichzeitig den Händlern, die auf traditionellen Vertriebskanälen, insbesondere in Geschäften, aktiv sind, hohe Margen garantieren.“erklärt die Behörde.

© starush – 123RF

Alles war sorgfältig geplant. Die Hersteller teilten den Händlern die Einzelhandelspreise mit und überwachten deren korrekte Anwendung. Online-Händler, die sich weigerten, diese Preisrichtlinien einzuhalten, wurden mit diskriminierenden Maßnahmen wie Lieferverzögerungen, Lieferunterbrechungen oder der Einführung selektiver Vertriebssysteme bestraft. Darüber hinaus sollten bestimmte Produkte nicht im Internet verkauft werden, um physische Verkaufsstellen und historische Händler zu bevorzugen, was wiederum immer zum Nachteil neuer Online-Sites ist.

Nach Angaben der Wettbewerbsbehörde wurden diese Vereinbarungen über ausgehandelt „Eine codierte Sprache, um Preisanweisungen zu verbergen“. Beispielsweise erwähnte Unternehmen „empfohlene Preise“ Dabei handelte es sich tatsächlich um Preise, die es zu respektieren galt. Sie setzten die Vertriebshändler durch Anspielungen ständig unter Druck, sie zu respektieren: „Wenn Sie das Produkt erhalten möchten, wissen Sie, was zu tun ist“; „Es gibt ein neues Produkt, das gerade veröffentlicht wurde, wenn Sie es wollen…“. Um Verwirrung zu vermeiden, verzichteten die Hersteller auf Telefon und E-Mail und bevorzugten stattdessen physische Treffen.

Nach Angaben der Wettbewerbsbehörde bewies dieser Code-Austausch, dass diese Praktiken institutionalisiert waren. Letztlich sahen sich Online-Händler, die wettbewerbsfähigere Preise anboten, in ihrer Tätigkeit ausgeschlossen oder eingeschränkt, insbesondere durch Vermarktungsverbote für bestimmte Referenzen.

Wettbewerbswidrige Praktiken: ein besonders hohes Bußgeld

Rennergebnisse: „Diese Praktiken haben den markeninternen Wettbewerb ausgeschaltet und Verbraucher daran gehindert, beim Kauf ihrer kleinen und großen Haushaltsgeräte von attraktiveren Preisen zu profitieren.“Er bedauert die Behörde. Schlimmer noch: Diese Maßnahmen stärkten die Position von Darty und Boulanger als Vertriebshändler. Nach Einschätzung eines im Rahmen der Untersuchung befragten Händlers „Die überwiegende Mehrheit (rund 95 %) der zu Beginn der Praxis online vertretenen Händler ist verschwunden oder wurde von traditionellen Händlern aufgekauft.“ Der Verbraucher hingegen konnte nicht von den attraktivsten Preisen profitieren.

© Wettbewerbsbehörde

Für all diese Verstöße und Missstände verurteilte die Wettbewerbsbehörde die zwölf Unternehmen zur Zahlung von Bußgeldern in Höhe von insgesamt 611 Millionen Euro. Der höchste Betrag geht an SEB, der 189,5 Millionen Euro zahlen muss, während die Verleiher 89,35 Millionen Euro für Boulanger und 109 Millionen Euro für Darty zahlen müssen. Die Behörde geht nämlich davon aus, dass Letzteres, „Durch ihr Gewicht hätten sie wettbewerbswidrigen Praktiken ein Ende setzen können“. Von den zwölf angegriffenen Unternehmen entschieden sich zehn dafür, die Urteile nicht anzufechten. Andererseits gaben SEB und Boulanger an, dass sie beim Pariser Berufungsgericht Berufung einlegen wollten.

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