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Das bietet der LF 2025

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Im Rahmen der Verbesserung des steuerlichen Anreizsystems für Umstrukturierungsmaßnahmen von Unternehmensgruppen wurden mit dem LF 2025 die Bestimmungen der Artikel 20 bis und 161 bis-I des CGI geändert und ergänzt, um die folgenden Maßnahmen einzuführen:

  • die Änderung der Beteiligungsschwelle durch die Muttergesellschaft auf kontinuierlicher direkter oder indirekter Basis am Aktienkapital der Unternehmen der Gruppe, indem diese auf zwei Drittel (2/3) statt auf 80 % festgelegt wird;
  • die Einrichtung der Möglichkeit der Bewertung des Anlagevermögens, das zwischen Mitgliedern übertragen wirdu Unternehmensgruppe zum Nettobuchwert;
  • Klarstellung des Begriffs „Übertragung von Anlagevermögen“ mit der Präzisierung, dass es sich bei dieser Übertragung um eine Einlage gegen Gewährung von Sicherheiten handelt;
  • die Festlegung der Regel der Aufschiebung der IS-Zahlung auf den realisierten Nettokapitalgewinn, statt der Aufschiebung der Integration dieses Nettokapitalgewinns in das Steuerergebnis, wie es in den anderen Anreizsystemen für Unternehmensumstrukturierungen vorgesehen ist.

Die oben genannten Bestimmungen der Artikel 20 bis und 161 bis-I des allgemeinen Steuergesetzbuchs, geändert und ergänzt durch Artikel 8 Absatz I des FL 2025, gelten für Übertragungen von Anlagevermögen, die ab dem 1. Januar 2025 durchgeführt werden.

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