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Die luxemburgischen Renten französischer Grenzgänger würden noch stärker besteuert!

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Es besteht kein Zweifel, dass diese Nachricht bei französischen Rentnern, die eine gemischte Rente beziehen, für Aufsehen sorgen wird. Erläuterungen.

Im Jahr 2019 hielt es der französische Staatsrat für notwendig, die Höhe der Sozialbeiträge zu begrenzen. CSG und CRDS galten für ausländische Renten Unter diesen Voraussetzungen können in Anwendung des vom Staatsrat beschlossenen Rechts der Europäischen Union keine Sozialbeiträge auf der Grundlage von Altersrenten aus französischen oder ausländischen Quellen erhoben werden die Höhe der von französischen Rentenversicherungsträgern gezahlten Renten übersteigen.

Was wird sich ändern?

Mit Urteil Nr. 473997 vom 25. Oktober 2024 hob der französische Staatsrat diese Entscheidung auf. Daher gibt es nun Anlass, darüber nachzudenken Für Renten aus ausländischen Quellen fallen unter den Bedingungen des Gewohnheitsrechts Sozialbeiträge an (Die Rente muss daher in Frankreich im Rahmen des entsprechenden bilateralen Steuerabkommens steuerpflichtig sein und der Rentenempfänger muss in Frankreich in einer obligatorischen Krankenversicherung versichert sein.)

Also, 3 wichtige Punkte, die Sie beachten sollten :

  • Sozialbeiträge könnten nun auf die gesamten Altersrenten von Grenzgängern erhoben werden, ohne Deckelung.
  • Rentner, die bereits von der Kappung profitiert haben, sollten sich keine Sorgen um die Vergangenheit machen (keine Rückwirkung).
  • Rentner, deren Renten derzeit von der französischen Steuerverwaltung geprüft werden, unterliegen dem Abzug der Sozialversicherungsbeiträge, auch für frühere Jahre.

Welcher Rückgriff?

Die Entscheidungen des französischen Staatsrats unterliegen der Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof. Ein Grenzgänger, der von dieser diskriminierenden und ungerechtfertigten Maßnahme betroffen ist, könnte Berufung einlegen und den nationalen Richter bitten, dem europäischen Richter eine Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen.

Text mitunterzeichnet von mir Pascal PEUVREL und mir Quentin GAVILLET,
A
Anwälte am Gericht /
JURISLUX SARL

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