Ein deutscher Staatsbürger kritisiert die Europäische Union dafür, dass sie seine persönlichen Daten an einen GAFAM-Riesen weitergegeben hat.
Der DSGVO ist im Jahr 2018 in Kraft getreten. Diese europäische Verordnung gewährleistet den Schutz der Daten der Nutzer in der Europäischen Union und sorgt zudem für Transparenz über die Art und Weise, wie diese Daten verwendet werden. Erstellt von der Europäischen UnionEs ist jedoch dieselbe Institution, die sich im Mittelpunkt einer Angelegenheit im Zusammenhang mit der DSGVO befindet und wegen ihrer Nichteinhaltung verurteilt wird.
Gegenstand des Streits
Der Vorfall stünde im Zusammenhang mit Anschlussmöglichkeiten an einer Konferenz, zu der sich ein deutscher Staatsbürger angemeldet hatte, heißt es Reuters. Es war möglich, die Option zu nutzen „Mit Facebook anmelden“ um darauf zuzugreifen. Die Person gab jedoch an, dass durch die Auswahl dieser Option ihre IP-Adresse und Informationen an die Meta-Plattform und Amazon in den USA übertragen würden, was gegen die Datenschutzbestimmungen der Europäischen Union verstoßen würde. Eine Situation, die beim Gerichtshof der Europäischen Union Anklang fand und die Europäische Kommission zur Zahlung verurteilte 400 € Schadensersatz an den betreffenden Bürger.
Eine Premiere für die EU
Wenn das der Fall ist eine Premiere Die Europäische Kommission hat beschlossen, sich nicht weiter damit zu befassen. „Die Kommission nimmt das Urteil zur Kenntnis und wird die Entscheidung des Gerichtshofs und ihre Auswirkungen sorgfältig prüfen.“erklärte ein Sprecher der Kommission.
-Wenn die Geldbuße weit von den Beträgen entfernt ist, die die EU gegen bestimmte Unternehmen verhängen konnte, haben sie den Vorteil, nachzuweisen, dass die Verordnung gilt auf die gleiche Weise gegenüber den Institutionen, auch wenn es um die EU geht.
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