Neue Eigentümer von Häusern, die in einem zukünftigen Fertigstellungsgrad (Vefa) erworben wurden, können eine vorübergehende Befreiung von der Grundsteuer beantragen. Dieses Steuersystem bietet eine willkommene Abwechslung im Kontext der weit verbreiteten Steuererhöhungen. Hier finden Sie die Bedingungen für die Inanspruchnahme.
Gemäß Artikel 1383 des Allgemeinen Steuergesetzbuchs können Eigentümer neuer Häuser für zwei Jahre ganz oder teilweise von der Grundsteuer befreit werden. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Erwerb neuer Immobilien zu fördern und gilt automatisch für die kommunalen und interkommunalen Anteile der Grundsteuer. Bestimmte Gemeinden oder Interkommunen können jedoch durch Beschluss beschließen, diese Befreiung in ihrem Gebiet einzuschränken oder abzuschaffen. Daher kann das System je nach Standort der Immobilie variieren.
Voraussetzungen für den Zugang zu dieser Grundsteuerbefreiung
Um von dieser Befreiung zu profitieren, muss die Unterkunft in einem späteren Fertigstellungszustand erworben oder vom Eigentümer selbst gebaut worden sein. Die Dauer der Befreiung beginnt am 1. Januar des Jahres, das auf die Fertigstellung der Arbeiten folgt. Wenn die Bauarbeiten beispielsweise im Januar 2025 abgeschlossen sind, gilt die Befreiung von 2026 bis 2027.
Voraussetzung für diese Befreiung ist jedoch die Einreichung einer Vermögenserklärung beim Finanzamt innerhalb von 90 Tagen nach Abschluss der Arbeiten. Diese Formalität ist unerlässlich: Im Falle einer Unterlassung muss der Eigentümer die volle Grundsteuer zahlen. Diese Erklärung kann online auf der Website impots.gouv.fr oder über die speziellen Formulare 6650-H1 (für Einzelhäuser) und 6652-H2 (für Wohnungen) abgegeben werden.
Eine begrenzte, aber vorteilhafte Befreiung von der Grundsteuer
Diese Befreiung deckt nicht alle Elemente der Grundsteuer ab. So bleibt beispielsweise die im Grundsteuerbescheid ausgewiesene Hausmüllentsorgungssteuer (TEOM) weiterhin geschuldet. Dennoch kann die Steuererleichterung für Eigentümer neuer Eigenheime eine erhebliche Ersparnis bedeuten, insbesondere vor dem Hintergrund steigender Grundsteuern. Nach Angaben der National Union of Real Estate Owners (UNPI) ist diese Steuer zwischen 2013 und 2023 um 33 % gestiegen.
Das System der vorübergehenden Befreiung von der Grundsteuer stellt eine Chance für Eigentümer neuer Häuser dar, sofern sie die Verwaltungsverfahren gewissenhaft einhalten. Da es je nach Gemeinde Unterschiede gibt, wird empfohlen, sich an die örtlichen Steuerbehörden oder Immobilienentwickler zu wenden, um die für Ihre Immobilie geltenden Geschäftsbedingungen zu erfahren.
In einem zunehmend restriktiven Steuerumfeld stellt diese Befreiung eine willkommene Erleichterung für Eigentümer dar, unabhängig davon, ob sie einen Haupt- oder Zweitwohnsitz haben. Eine Maßnahme, die Sie kennen und rechtzeitig aktivieren sollten, um den Nutzen zu maximieren.
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