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Eine Frau, die ihrem Mann den Sex verweigert, sollte nicht als „schuldig“ angesehen werden; Frankreich vom EGMR verurteilt

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Eine Frau, die ihrem Ehemann Sex verweigert, sollte von den Gerichten nicht als solche angesehen werden „schuld“ im Falle einer Scheidung, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der Frankreich am Donnerstag, 23. Januar, verurteilte.

Das Gericht entschied zugunsten der Beschwerdeführerin, einer 69-jährigen Französin, deren Ehemann sich allein aufgrund des Verschuldens seiner Ehefrau scheiden ließ, mit der Begründung, dass sie seit mehreren Jahren keine sexuellen Beziehungen mehr mit ihm pflegte.

Daran erinnert der Gerichtshof in Straßburg in einem am Donnerstag ergangenen Urteil „Jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung stellt eine Form sexueller Gewalt dar“. „Das Gericht kann nicht akzeptieren, wie die Regierung vorschlägt, dass die Zustimmung zur Ehe die Zustimmung zu künftigen sexuellen Beziehungen einschließt. Eine solche Rechtfertigung würde der Vergewaltigung in der Ehe wahrscheinlich ihren verwerflichen Charakter nehmen.erklärte der EGMR.

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„Ein Wendepunkt im Kampf für Frauenrechte“

„Ich hoffe, dass diese Entscheidung einen Wendepunkt im Kampf für die Rechte der Frau in Frankreich markiert.“reagierte die Klägerin in einer Pressemitteilung ihrer Anwältin Lilia Mhissen.

Im Juli 2018 entschied der Richter für Familienangelegenheiten am Obersten Gerichtshof von Versailles, dass die Scheidung nicht wegen Verschuldens ausgesprochen werden könne und dass die gesundheitlichen Probleme der Ehefrau das dauerhafte Fehlen von Sexualität in der Familie rechtfertigen dürften. innerhalb des Paares.

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Doch im Jahr 2019 erklärte das Berufungsgericht von Versailles die Scheidung allein aufgrund der Fehler der Ehefrau und hielt sie für unschuldig ” Fehler “ seine Weigerung „intime Beziehungen zu ihrem Ehemann“. Der Kläger legte Berufung ein, die jedoch abgewiesen wurde.

Die Ehefrau wandte sich daraufhin an den EGMR und berief sich dabei auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der sich auf das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens bezieht.

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Die Welt mit AFP

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