Die neue europäische Verordnung (EU) 2023/988 vom 10. Mai 2023 zur allgemeinen Produktsicherheit gilt ab dem 13. Dezember und modernisiert den Rechtsrahmen der Europäischen Union in diesem Bereich. Dabei geht es insbesondere um eine bessere Information der Bürger, Fortschritte bei der Anwendung von Vorschriften, eine Anpassung an den digitalen Markt sowie wirksamere Rückrufverfahren.
Der neue europäische Text reagierte auf die wachsende Besorgnis über den Online-Handel: Laut Safety Gate, dem Warnsystem der Europäischen Union für gefährliche Produkte, betreffen 31 % der ausgegebenen Warnungen Produkte, die über das Internet verkauft wurden.
« Dank der neuen Regeln können Unternehmen nur noch Produkte verkaufen, die für Verbraucher sicher sind, und unsichere Produkte werden auf dem Weltmarkt rückverfolgbar sein und vom Markt entfernt », begrüßte Didier Reynders, Justizkommissar der Europäischen Kommission, im Juni 2023.
Die Bücher „ Von Natur aus sicher »
Die Anforderung an die Produktsicherheit basiert auf Artikel 5 der Verordnung, in dem es ganz klar heißt: „ Wirtschaftsakteure bringen nur sichere Produkte auf den Markt oder machen sie verfügbar.»
Hersteller von Produkten, die auf den Markt gebracht werden, müssen daher eine Reihe von Vorschriften einhalten, die in Artikel 9 der Verordnung aufgeführt sind. Also, “[a]Vor dem Inverkehrbringen ihrer Produkte führen Hersteller eine interne Risikoanalyse durch und erstellen technische Dokumentationen, die mindestens eine allgemeine Beschreibung des Produkts und seiner wesentlichen Merkmale enthalten, die für die Beurteilung seiner Sicherheit relevant sind ».
Sie sind außerdem verpflichtet, diese Dokumentation auf dem neuesten Stand zu halten, eine Typ-, Chargen-, Seriennummer oder ein anderes für den Verbraucher lesbares Identifizierungselement an ihrem Produkt anzubringen, sowie ihren Namen, Firmennamen oder eingetragene Marke, ihre Postanschrift und elektronische Kontaktadresse auf dem Produkt oder, wenn dies nicht möglich ist, auf seiner Verpackung oder in seiner Dokumentation.
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Das Buch wurde als „ Von Natur aus ein sicheres Produkt» Durch die Verordnung, auf Initiative der National Publishing Union und der Federation of European Publishers: Verlage sind daher verpflichtet, eine einfache „allgemeine Beschreibung des Produkts und seiner relevanten wesentlichen Merkmale» : «Dabei kann es sich um eine Zusammenfassung technischer Beschreibungen wie etwa der Herstellungsdatei (sofern vorhanden) handeln.», Gibt die National Publishing Union an.
Diese Dokumentation muss den Behörden für die Dauer von 10 Jahren zur Verfügung stehen, muss jedoch nicht an Buchhändler und andere Einzelhändler weitergegeben werden. Nach Angaben der Arbeitgebergewerkschaft haben bestimmte Einzelhändler, darunter Amazon, „begann, Verlage um Informationen zu bitten, die über diese vereinfachten Verpflichtungen hinausgingen“, zu deren Bereitstellung sie daher nicht verpflichtet sind.
Das Buch selbst muss eine eindeutige, für den Verbraucher lesbare Kennung (der SNE gibt die EAN und den Editionsrang an) sowie die Kontaktdaten des Herausgebers enthalten.
Je nach Produkt unterschiedliche Pflichten
Natürlich sind nicht nur Hersteller von der Regelung betroffen: Auch Vertreter, Importeure, Händler und sogar Wirtschaftsakteure im Rahmen des Fernabsatzes müssen Pflichten einhalten. Das Ziel besteht darin, dass die Kette der Verantwortlichkeiten nicht unterbrochen wird oder dass ein Betreiber dem europäischen Rahmen entgeht, wenn er selbst nicht in der Union niedergelassen ist.
Wirtschaftsteilnehmer, die mit Lesegeräten für digitale Bücher verbunden sind, müssen daher auf andere Verpflichtungen achten, auf die Buchverlage nicht reagieren müssen: Sie werden beispielsweise Folgendes berücksichtigen:geeignete Cybersicherheitsfunktionen, die zum Schutz des Produkts vor äußeren Einflüssen, einschließlich böswilliger Dritter, erforderlich sind, wenn ein solcher Einfluss die Sicherheit des Produkts beeinträchtigen könnte, einschließlich möglicher Verbindungsverluste“, wie die Verordnungen unterstreichen…
Für den sehr speziellen Fall von Spielzeugbüchern weist die National Publishing Union darauf hin, dass die Spielzeugrichtlinie von 2009 unter den im Leitliniendokument Nr. 9 zu dieser Richtlinie festgelegten Bedingungen weiterhin gilt, auch wenn diese keinen verbindlichen Wert hat.
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Diese Art von Arbeit ist im Bereich der Produktsicherheit alles andere als anekdotisch, da sie auf Produktrückrufplattformen wie Rappel Conso (französisch) und Safety Gate (europäisch) weit verbreitet ist. Kürzlich erschien ein Mäusebuch der Babymarke Soft Friend, das von La Grande Récré verkauft wird, aber auchMein magisches Badebuch(Minedition) bzwEinhorn liebt Farben(1, 2, 3 So!) wurden daher wegen Problemen zurückgerufen, die von Erstickungsgefahr bis hin zu Umweltrisiken reichten.
Fotografie: dieMonströses Buch der Monsterentnommen aus dem UniversumHarry Pottererstellt von JK Rowling (Illustration, ActuaLitte, CC BY SA 2.0)
Von Antoine Oury
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