Auf Landstraßen und in bebauten Gebieten ist es keine Seltenheit, auf Gruppen von Radfahrern zu stoßen.
Sehr oft reisen sie im Gänsemarsch oder zu mehreren nebeneinander.
Doch welche Regeln gelten eigentlich für Radfahrer?
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Die Straße ist ein Raum, in dem sich viele Nutzer treffen. Es gibt Autofahrer, Radfahrer, Lkw-Fahrer, Fußgänger, aber auch Radfahrer. Und während die Regeln für Personen, die mit motorisierten Fahrzeugen unterwegs sind, häufig bekannt sind, ist dies für Fahrradfahrer nicht immer der Fall. Tatsächlich wissen viele Menschen nicht wirklich, ob sie auf dem Gehweg oder auf der Straße fahren sollen und wie sie sich fortbewegen sollen, insbesondere wenn sie in einer Gruppe unterwegs sind. Im Allgemeinen positionieren sich die Pelotons der Radfahrer auf zwei Arten, um gemeinsam voranzukommen: im Gänsemarsch oder zu zweit nebeneinander (nebeneinander).
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Eine Reihe oder zwei nebeneinander?
Auf der Website der Regierung zur Verkehrssicherheit (neues Fenster)Es wird darauf hingewiesen, dass Radfahrer das Recht dazu haben „zu zweit nebeneinander oder im Gänsemarsch fahren“. Aber Vorsicht, egal ob in Ortschaften oder auf Landstraßen, die Regel bleibt die gleiche: Es dürfen nicht mehr als zwei davon nebeneinander fahren, wenn mehrere nebeneinander fahren. Bitte beachten Sie, dass Radfahrer, die sich nicht an diese Regel halten, mit einem Bußgeld zweiter Klasse in Höhe von 35 Euro rechnen müssen.
Auch wenn beide Fortbewegungsarten zugelassen sind, empfiehlt die Regierung das Fahren im Gänsemarsch, insbesondere wenn die Bedingungen komplizierter werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es dunkel ist oder ein Auto überholt. „Beim Überholen durch ein Fahrzeug oder wenn die Umstände dies erfordern (enge Fahrbahn usw.), stellen Sie sich immer hintereinander auf.“fährt die Verkehrssicherheitsseite fort.
Dürfen Radfahrer auf Gehwegen fahren?
Wenn auf der Website zur Verkehrssicherheit nur das Fahren auf der Straße erwähnt wird, liegt das daran, dass Radfahrer nicht auf Gehwegen fahren dürfen. „Nur Kinder unter acht Jahren dürfen die Gehwege benutzen, sofern sie mit angemessener Geschwindigkeit fahren und Fußgänger nicht stören.“ gibt die Website zur Verkehrssicherheit an. Als Fußgänger gelten nur Personen, die ihr Fahrrad in der Hand halten. Artikel R412-34 legt außerdem Folgendes fest: „Der Verkehr aller handgeführten Zweiräder auf der Fahrbahn wird geduldet.“ In diesem Fall „sind Autofahrer verpflichtet, die für Fußgänger geltenden Regeln einzuhalten“.