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Der Internationale Verband ändert seine „Drei-Kilometer“-Regel

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Marie Mahé, Media365: veröffentlicht am Montag, 7. Oktober 2024 um 18:20 Uhr.

Der Internationale Radsportverband (UCI) hat beschlossen, seine „Drei-Kilometer-Regel“ zu ändern. Ab dem 1. Januar 2025 wird einem Läufer, der bei einem Etappenlauf alleine stürzt, nicht mehr die gleiche Zeit der Gruppe gutgeschrieben, zu der er gehörte.

Es kommt eine kleine Revolution in der Welt des Radsports. Ab dem 1. Januar 2025 wird eine wichtige Regel bei Etappenrennen verfeinert. Tatsächlich hat der Internationale Radsportverband (UCI) beschlossen, seine sogenannte „Drei-Kilometer-Regel“ zu ändern. Diese 2005 eingeführte Regel sollte das Sturzrisiko vor einem Massensprint verringern. Damit wurde jedem Radfahrer, der auf den letzten drei Kilometern einer Etappe einen Sturz oder sogar einen mechanischen Unfall erlitten hatte, bei seiner Ankunft automatisch die gleiche Zeit gutgeschrieben wie die Gruppe, zu der er zu diesem Zeitpunkt gehörte Der Vorfall ereignete sich aus Sicherheitsgründen. Ab der nächsten Saison kann ein Fahrer, der alleine stürzt, nicht mehr von dieser berühmten Regel profitieren. In der jüngsten Aktualisierung seines Reglements, das ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten muss, hat der Internationale Radsportverband (UCI) die Entscheidung zu dieser Änderung getroffen.

Am Drei-Kilometer-Schild muss ein Zeitmessband angebracht werden.

Bezüglich dieser Drei-Kilometer-Regel wird nun festgelegt, dass Stürze, um berücksichtigt zu werden, „mehrere Läufer“ betreffen müssen. Dieser Detailpunkt kann von einiger Bedeutung sein. Beispielsweise erlitt Primoz Roglic bei der elften Etappe der Tour de in diesem Sommer einen Sturz beim Abstieg nach Lioran, nur zwei Kilometer vor dem Ziel. Zu diesem Zeitpunkt stand der Slowene in Kontakt mit Remco Evenepoel. Die Einführung dieser Regelung könnte es nicht mehr ermöglichen, ihn gleichzeitig mit dem Belgier neu einzustufen, wenn diese Regelung früher geändert worden wäre. Wie auch vom Internationalen Radsportverband festgelegt, müssen die Organisatoren aller UCI-Rennen zusätzlich zu dem an der Ziellinie angebrachten Zeitmessband am Drei-Kilometer-Schild anbringen.

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