Das Verwaltungsgericht Nantes hat die Gemeindegemeinschaft Châteaubriant-Derval abgewiesen. Die Gemeinde forderte von der Region Bretagne eine Entschädigung in Höhe von 500.000 Euro für ihr „gebrochenes Versprechen“ hinsichtlich der Verbindung zum Bahnhof Châteaubriant (Loire-Atlantique) mit TER-Zügen ab Rennes (Ille-et-Vilaine).
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Die Gerechtigkeit hat gerade entschieden. Der Antrag der Gemeinde Châteaubriant-Derval gegen die Bretagne wurde vom Verwaltungsgericht Nantes abgelehnt.
Am 9. August 2021 hatte die Region Bretagne die Interkommunalität „informiert“dass es während der Woche tatsächlich einen täglichen Service mit fünf Hin- und Rückfahrten mit der Bahn und einer Fahrt mit dem Reisebus am späten Nachmittag zwischen Retiers und Châteaubriant geben würde„. A “Unwissenheit„von ihnen“VERTRAG“, folgerte die Gemeinde Loire-Atlantique.
-„Allerdings ergibt sich aus der Weisung, dass nach Gesprächen zwischen den Parteien im Frühjahr 2021 werktags täglich fünf Hin- und Rückfahrten mit der Bahn eingerichtet werden“, stellte das Verwaltungsgericht von Nantes fest.
Der Umstand, dass Rennes ab Châteaubriant nach 14:53 Uhr nicht mehr mit dem Zug erreichbar ist, stellt keinen Verstoß gegen vertragliche Pflichten dar.
Urteil
„Der für die Gemeindegemeinschaft gewiss unbefriedigende Umstand, dass Rennes ab Châteaubriant mit der Bahn nach 14:53 Uhr nicht mehr zu erreichen ist, stellt keinen Mangel an Verständnis für vertragliche Verpflichtungen dar.“, glaubt er. „Der Vertrag sieht fünf tägliche Hin- und Rückfahrten pro Woche vor, ohne dass deren Verteilung über den Tag festgelegt wird.“
Konsequenz für das Gericht: Es liegen keine Gründe vor, die eine Entschädigung rechtfertigen.
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