Trab
Veröffentlicht am Mittwoch, 30. Oktober 2024 um 11:05 Uhr.
Die neue Regelung für unbeschlagene Traber ab 1. November 2024 (©Le Trot)
Ab den am 1. November 2024 veranstalteten Rennen kann kein Pferd im Alter von 4 Jahren und älter (geboren im Jahr 2020 und früher (Buchstabe K bis D)) an einer Veranstaltung teilnehmen, die der Trabrennsportordnung unterliegt, indem es als unbeschlagen gelaufen erklärt wird ( anterior (DA), posterior (DP) oder anterior/posterior (D4)) mehr als 15 Mal über einen Zeitraum von einem gleitenden Jahr.
(Zone-turf.fr) – Von dieser Regelung sind nur Rennen betroffen, die der Rennordnung in Frankreich unterliegen, mit Ausnahme derjenigen, die auf einer Grasbahn stattfinden.
Für Profis wurde in der Pferdedatei ein spezieller Zähler (wie bei Prioritätsgutscheinen) implementiert, der die Anzahl der verbleibenden Gutscheine und das Ablaufdatum anzeigt.
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