Neue Verkehrsregeln im Jahr 2025

Neue Verkehrsregeln im Jahr 2025
Neue Verkehrsregeln im Jahr 2025
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07.01.2025 – 08:00

Touring Club Schweiz/Suisse/Svizzero – TCS

Vernier/Ostermundigen (ots)

Mit dem neuen Jahr treten verschiedene Neuerungen auf Schweizer Straßen in Kraft. Seit dem 1. Januar gelten neue Regeln zum Straßenverkehrslärm. Es ist nun ausdrücklich verboten, Abgasgeräusche einschließlich Detonationen zu erzeugen, sofern diese vermeidbar sind. Jede Zuwiderhandlung kann vom Gericht mit einer Busse von bis zu CHF 10.000 geahndet werden. Zudem erhöhen sich die Bussen im Zusammenhang mit Lärm (z. B. Belästigung durch einen im Stillstand laufenden Motor) von 60 auf 80 Franken.

Wie in der Europäischen Union unterliegen Schweizer Motorräder, die ab dem 1. Januar zugelassen werden, der europäischen Abgasgesetzgebung, der sogenannten Euro 5+-Norm. Gleichzeitig werden die Lärmschutzvorschriften für Erstzulassungen verschärft.

Das automatisierte Fahren macht einen großen Schritt nach vorne

Am 1. März wird automatisiertes Fahren auf Schweizer Straßen möglich sein. Wer ein Auto fährt, das mit einem autorisierten und aktivierten Autopiloten für die Autobahn ausgestattet ist, darf nun die Hände vom Lenkrad nehmen und beim Fahren auf der Autobahn nicht mehr ständig den Verkehr und das Fahrzeug überwachen. . Sie müssen sich jedoch darauf vorbereiten, auf Anforderung des Systems die Kontrolle über das Fahrzeug wiederzuerlangen. Allerdings sind Fahrzeugtypen mit dem nötigen Automatisierungssystem nach wie vor selten und noch kein Hersteller hat in der Schweiz ein Zulassungsgesuch eingereicht (Stand Mitte Dezember 2024).

Darüber hinaus dürfen ab dem 1. März Fahrzeuge ohne Fahrer auf behördlich genehmigten Strecken fahren. Eine Überwachung durch einen Betreiber in einem Kraftwerk wird dennoch unerlässlich sein. Es wird auch möglich sein, automatisch und ohne Autofahren auf Parkplätzen und auf dafür vorgesehenen gekennzeichneten Parkplätzen zu parken.

Die Entwicklung von Assistenz- und Automatisierungssystemen im Automobil verändert auch die theoretischen und praktischen Fahrprüfungen für Autos und Motorräder. Ab dem 1. Juli werden die Kenntnisse in diesem Bereich tatsächlich überprüft.

Ebenfalls an diesem Tag wird die Kategorie der schweren Elektromotorräder (mit einem Gesamtgewicht von bis zu 450 kg) geschaffen. Es ist eine Reaktion auf den immer wichtigeren Platz, den Lastenräder einnehmen. Dies wird auch bei der Parkplatzbeschilderung berücksichtigt.

Auch im Ausland werden im Jahr 2025 verschiedene neue Gesetze zum Straßenverkehr und zur Einreise in das Hoheitsgebiet in Kraft treten. Eine ausführliche Zusammenfassung bietet das TCS auf seiner Website: https://www.tcs.ch/fr/camping-voyages/information-touristiques/news-actualites/news-2025.php

Kontakt:

Laurent Pignot, TCS-Sprecher
Solch. 058 827 27 16 | 076 553 82 39 | [email protected]

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