Es ist immer schwierig, einen Namen für Ihr zukünftiges Baby zu finden. Klassisch, originell, selten oder modisch? Ein deutsches Paar habe die mutige Entscheidung getroffen, seinen Jungen „Luzifer“ zu nennen, heißt es Die Zeiten Montag. Doch das durften sie nicht.
Warum weigerte sich die Gerechtigkeit?
Tatsächlich lehnte das Rostocker Gericht im Norden des Landes ihren Antrag ab. In Deutschland können Vornamen ausgeschlossen werden, wenn sie das Wohl des Kindes gefährden. Zum Beispiel, wenn der Name beleidigend oder lächerlich ist oder die Person in der Gesellschaft benachteiligt.
In Deutschland sind andere Vornamen verboten wie zum Beispiel: Satan, Judas, Lenin, Gucci, McDonald, Excalibur, Pain… Entgegen der landläufigen Meinung ist Adolf nicht verboten. Am beliebtesten im Jahr 2024 waren Emily und Noah.
Und in Frankreich?
In Frankreich wird die Wahl des Vornamens durch den Personenstandsbeamten bei der Geburtsanzeige kontrolliert, erinnert sich die Website Service-public.fr. Dieser kann die Vornamen nicht ablehnen, kann aber die Staatsanwaltschaft verwarnen, wenn die Wahl der Eltern dem Wohl des Kindes zuwiderläuft. Anschließend kann der Familienrichter nach Rücksprache mit dem Staatsanwalt die Löschung des Vornamens aus dem Personenstandsregister anordnen. Er kann sogar so weit gehen, dem Kind einen Vornamen zu geben, wenn die Eltern sich weigern, eine Lösung zu finden.
-Ein Fall sorgte letztes Jahr für Aufsehen. Der bretonische Vorname Fañch war von den Gerichten abgelehnt worden. Laut Rundschreiben vom 23. Juli 2014 müssen Vornamen in französischer Sprache verfasst werden. Tilden und Apostrophe sind daher verboten.
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