Die Rechteinhaber des russischen Dekorateurs Alexandre Benois, der mit Ravel zusammengearbeitet hat, versichern weiterhin, dass er der Co-Autor des äußerst berühmten Werks sei Bolero.
Die Begünstigten des russischen Dekorateurs Alexandre Benois und Maurice Ravel legten Ende November Berufung gegen die Gerichtsentscheidung ein, mit der festgestellt wurde, dass der französische Komponist der alleinige Autor des äußerst berühmten Werks sei Bolerogab an diesem Dienstag, dem 21. Januar, der Anwalt des Benois-Nachlasses an und bestätigte Informationen von Le Figaro.
Die beiden Nachlässe legten nacheinander „innerhalb der vorgesehenen Frist“ Berufung ein, sagte Me Edouard Mille gegenüber AFP und fügte hinzu, „seine Kritik“ am Urteil für die Berufungsverhandlung aufzubewahren.
In diesem erbitterten Kampf, der seit dem andauert Bolero 2016 gemeinfrei wurde, versichern die Rechteinhaber des russischen Dekorateurs, der mit Ravel zusammengearbeitet hat, weiterhin, dass Alexandre Benois der Co-Autor sei.
Geschützt für 78 Jahre und vier Monate
Da letzterer im Jahr 1960 verstarb, würde dies dazu führen, dass das Werk bis zum 1. Mai 2039 von der Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger (Sacem), die das Urheberrecht in Frankreich verwaltet und sammelt, geschützt wird.
Der Schlüssel ist eine finanzielle Frage: Wenn die generierten Rechte nicht mehr wie bisher „Millionen Euro pro Jahr“ ausmachen, beliefen sich die Beträge nach einer Schätzung des Anwalts des Unternehmens zwischen 2011 und 2016 immer noch auf durchschnittlich 135.507 Euro pro Jahr. Sacem Josée-Anne Bénazeraf.
In Frankreich gilt das Urheberrecht an einer Musikkomposition für das gesamte Leben ihres Autors und dann für die folgenden 70 Jahre, bevor sie gemeinfrei wird.
-Der Bolero war 78 Jahre und vier Monate, bis 2016, geschützt, da das Gesetz Verlängerungen vorsieht, um die Einkommensverluste französischer Künstler während der beiden Weltkriege auszugleichen.
„Liste der Ravel-Erben“
Am 28. Juni wies das Gericht in Nanterre die Rechte von Alexandre Benois zurück und stellte fest, dass „die vorgelegten Dokumente nicht seine Eigenschaft als Autor des Arguments bewiesen“. (kurze Zusammenfassung, Anmerkung des Herausgebers) des Balletts“. Auch die These einer weiteren geschädigten Mitautorin, der Choreografin Bronislava Nijinska, wurde durch dieses Urteil zurückgewiesen.
„Das Gericht sagte im Wesentlichen, dass Sacem Recht hatte, sich der List der Ravel-Erben zu widersetzen, die darauf abzielte, die Schutzdauer des Boléro künstlich über das Maß hinaus zu verlängern“, freute sich Me Bénazéraf damals.
Ravels Erbin, Evelyne Pen de Castel, wurde dazu verurteilt, einen symbolischen Euro an Sacem zu zahlen, „als Entschädigung für ihren Schaden, der durch den Missbrauch der Urheberpersönlichkeitsrechte des Autors entstanden ist“.
1928 komponiert und im November desselben Jahres an der Opéra Garnier in Paris uraufgeführt Bolero ist ursprünglich eine Ballettmusik, die von der russischen Tänzerin Ida Rubinstein, Freundin und Förderin von Ravel, in Auftrag gegeben wurde. Von Kritikern gefeiert, feierte sie schnell den Triumph.