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„Ich hoffe, es gibt etwas Hoffnung“

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„Für meine Tochter war es eine Anzeige wert. Ich hoffe, dass es den betroffenen Frauen und Mädchen etwas Hoffnung gibt und dass sie auch weiterhin Anzeige erstatten“, sagte sie der Autor von Kurzgeschichten die Mutter des Opfers am Telefon.

In ihrer Entscheidung betonte die Richterin, dass die Version des Angeklagten keinerlei vernünftige Zweifel aufwerfe. Darüber hinaus stellte sie mehrere Unwahrscheinlichkeiten und Widersprüche in seiner Aussage fest.

„Der Angeklagte zögert und widerspricht sich selbst“, stellt Richterin Pascale Tremblay fest.

Das Gericht ist außerdem der Ansicht, dass die Staatsanwaltschaft ihrer Beweislast nachgekommen ist und der sexuelle Charakter der Kontakte nachgewiesen wurde.

„Das Gericht ist der Auffassung, dass die Klägerin ihre Aussage ehrlich und aufrichtig gemacht hat, ohne Übertreibungen oder Feindseligkeiten“, schloss Richter Tremblay und stellte klar, dass sich die Zögern und Unsicherheiten der jungen Frau auf Randfaktoren bezogen.

Die Taten liegen rund vier Jahre zurück, im Jahr 2020. Der Angeklagte soll der Klägerin zunächst Komplimente zu ihrem Körper gemacht haben. Er soll auf sie zugegangen sein, um „ihre Tattoos zu sehen, indem er den Ärmel ihres T-Shirts hochkrempelte“ und ihren Arm auf und ab streichelte. Dann streichelte er auf die gleiche Weise ihren Oberschenkel in Richtung ihres Gesäßes.

„Sie muss seinen Arm wegstoßen, da der Angeklagte darauf beharrt, obwohl sie sagt, das würde reichen“, stellt der Richter fest.

„Der Angeklagte bestätigt mehrere Elemente der Aussage des Klägers“, fügt sie hinzu.

Handelt es sich bei diesen Gesten um sexuelle Belästigung? Die Richterin bejaht dies, obwohl Arme und Oberschenkel keine Intimteile wie zum Beispiel die Geschlechtsorgane seien, erklärt sie.

In ihrer Analyse geht sie detailliert auf die besonderen Umstände dieses Falles ein. Sie betont, dass es sich um eine junge Frau in ihren Zwanzigern handelt, während der Angeklagte, ein Bekannter der Familie, in den Siebzigern ist.

Er betrat die Wohnung der Klägerin ohne Erlaubnis, als sie spärlich bekleidet aus der Dusche kam. Anschließend machte der Angeklagte angeblich zweimal Bemerkungen über ihre Oberschenkel, die der jungen Frau Unbehagen bereiteten.

Denis St-Pierre näherte sich ihr daraufhin angeblich so sehr, dass die Klägerin glaubte, er wolle sie küssen. Er berührte ihre Arme und Oberschenkel auf ihrer nackten Haut.

„Darüber hinaus sagt die Klägerin, dass sie sich vor ihm nackt fühlt. Sie sagt ihm mehrmals, dass es genug sein wird, Herr St-Pierre, aber anstatt sich wegzubewegen, streicht er die Seite ihres Oberschenkels mit mehr Nachdruck in Richtung ihres Gesäßes und sie muss seinen Arm wegstoßen.“

— Richterin Pascale Tremblay

Das Gericht betont, dass „der Nachweis eines sexuellen Motivs nicht erforderlich ist, um zu dem Schluss zu kommen, dass ein Übergriff sexueller Natur war.“

Für den Richter besteht kein Zweifel daran, dass die begangenen Handlungen die sexuelle Integrität des Klägers verletzt haben und dass eine vernünftige Person den fleischlichen Kontext der Handlungen des Angeklagten erkannt hätte.

Die Urteilsverkündung wird am 11. Oktober stattfinden.

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