Ein für 2023 geplantes Konzert des Sängers Bilal Hassani in einer ehemaligen Kirche in Metz löste vor allem in den sozialen Netzwerken eine Welle des Hasses aus und veranlasste den Sänger, sein Konzert abzusagen. Fünf Männer wurden am Mittwoch in Paris wegen Provokation von Hass und Beleidigungen vor Gericht gestellt
Gegen sie wurden bis zu sechs Monate Gefängnis und Geldstrafen gefordert. Für zwei der Angeklagten, die wegen schwerer öffentlicher Provokation vor Gericht standen, beantragte die Staatsanwaltschaft vier bzw. sechs Monate Haft. Zwei weitere Angeklagte werden wegen öffentlicher Beleidigung aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität strafrechtlich verfolgt. Gegen sie forderte die Staatsanwaltschaft Geldstrafen in Höhe von 1.500 Euro. Gegen einen weiteren Angeklagten, der zur öffentlichen und unmittelbaren Provokation ohne Wirkung erschien, um Angriffe auf das Leben oder die Integrität einer Person aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität zu begehen, beantragte die Staatsanwaltschaft eine dreimonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung mit einer Einbürgerungsschulung. Bei der Verhandlung waren nur zwei der fünf Angeklagten anwesend.
Zur Erinnerung, weiter Ein anderer hatte den Künstler eine „marokkanische Transe“ genannt und gesagt, er stelle sich vor, dass er „bekifft“ werde. In einem auf YouTube veröffentlichten Video rief ein anderer Angeklagter laut Anklage zu „gewalttätigem Verhalten“ auf. Im Gegensatz zu diesem Konzert rief das Kollektiv Lorraine Catholique mitten in der Karwoche in einer Nachricht auf seinem Blog „Schändung“. Unterstützt von Civitas rief er zu einem Wiedergutmachungsgebet vor dem Konzert vor der alten Kirche auf.
Angesichts dieser Drohungen beschloss Live Nation, Produzent der Tournee von Bilal Hassani, die für den 5. April 2023 geplante Show abzusagen. Am 28. April reichte der Sänger Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft Metz ein. Sechs Vereine haben Bürgerparteien gegründet, darunter Stop Homophobia und Mousse sowie die öffentliche Einrichtung für kulturelle Zusammenarbeit Metz en Scènes, der die alte Kirche, heute ein Veranstaltungssaal, angehört.
Die Entscheidung wird für den 15. Januar erwartet.
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