Dies ist eine Pressemitteilung des Präsidenten der Sonderdelegation der Gemeinde Ouagadougou.
Angesichts der Sicherheitslage und um möglichen Hinterhältigkeiten vorzubeugen, unterliegen folgende Fahrzeuge, die bisher von Polizeikontrollen am Eingang nach Ouagadougou ausgenommen waren, nun einer Kontrolle. Dabei handelt es sich um:
Mehr nach dieser Anzeige
– Krankenwagen und dergleichen;
– Fahrzeuge zum Transport sterblicher Überreste;
– gepanzerte Kleintransporter, die Bargeld oder andere wertvolle Güter transportieren;
– Bergbau- und Steinbruchfahrzeuge;
– Fahrzeuge des diplomatischen Korps;
usw.
Der Fahrer bzw. Kapitän dieser Fahrzeuge wird gebeten, bei der Kontrolle am Stadteingang folgende Unterlagen vorzuzeigen:
– den ordnungsgemäß ausgefüllten und von der zuständigen Behörde unterzeichneten Einsatzauftrag bzw. das Patientenverlegungsformular;
– die von der zuständigen Behörde unterzeichnete Anordnung zur Überführung der sterblichen Überreste;
– den vom Leiter des für die Geldüberweisung zuständigen Unternehmens unterzeichneten Dienstauftrag;
– die Diplomatenkarte.
Die Kontrolldienste behalten sich in jedem Fall vor, über die vorgelegten Unterlagen hinaus weitere Kontrollen am Fahrzeug oder an Personen vorzunehmen.
Darüber hinaus sind Fahrzeuge, die an ihrem Einsatzort Erkennungszeichen, darunter auch Wimpel, aufweisen, verpflichtet, diese bei der Einfahrt in die Stadt abzulegen.
DER Präsident der Sonderdelegation weiß im Kampf gegen Terrorismus und schwere Kriminalität auf das Verständnis aller zu zählen.
❤️ Einladung
Wir bedanken uns für Ihr Interesse an unseren Medien. Sie können ab sofort unserem WhatsApp-Kanal folgen, indem Sie auf klicken: Folgen Sie dem Kanal
Bleiben Sie dran für die neuesten Informationen!
Werbung
Werbung