Wenn ich meine Wohnung oder mein Haus verkaufe, muss ich dafür zahlen? – Mein Blog

Wenn ich meine Wohnung oder mein Haus verkaufe, muss ich dafür zahlen? – Mein Blog
Wenn
      ich
      meine
      Wohnung
      oder
      mein
      Haus
      verkaufe,
      muss
      ich
      dafür
      zahlen?
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Letzte Woche haben Sie einen ziemlich hohen Grundsteuerbescheid für 2024 erhalten, der bis zum 15. Oktober bzw. bis zum 20. Oktober (bei Online-Zahlung) zu zahlen ist. Sie hoffen jedoch, die Zahlung vermeiden zu können, da Sie am 19. September einen Termin beim Notar haben, um den notariellen Kaufvertrag für Ihre Wohnung zu unterzeichnen. Ich kann Ihnen gleich sagen, dass dies eine vergebliche Hoffnung ist: Die Grundsteuer für das gesamte Jahr – in diesem Fall 2024 – muss der Eigentümer der Wohnung am 1. Januar desselben Jahres zahlen, erinnert Sie die Steuerbehörde.

Wenn Sie Ihre Immobilie im Laufe des Jahres verkaufen, bleiben Sie gemäß Artikel 1415 des französischen Allgemeinen Steuergesetzes der einzige Schuldner der gesamten Grundsteuer für das gesamte Jahr. Sie können jedoch mit dem Käufer Ihrer Wohnung vereinbaren, die Grundsteuerzahlung „pro rata temporis“ aufzuteilen. In diesem Fall können Sie vereinbaren, dass Sie als Verkäufer die Grundsteuer für den Zeitraum vom 1. Januar bis 19. September 2024 zahlen und der Käufer den Restbetrag. Diese Vereinbarung muss dann in den Vorvertrag oder die Verkaufsurkunde aufgenommen werden.

Dies sei eine „private Vereinbarung, die die Steuerverwaltung nichts angeht“, betont diese dennoch. Sie „ändert daher in keiner Weise die Verpflichtung zur Zahlung der gesamten Steuer“ durch die Person, die am 1. Januar Eigentümer der Immobilie war, fügt die Steuerbehörde hinzu. Sie muss dieser Person daher den gesamten Betrag zahlen (…)

(…) Klicken Sie hier, um mehr zu sehen

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