Diese wenig bekannte Regel kann für Eigentümer kostspielig sein, die Arbeiten durchführen

Diese wenig bekannte Regel kann für Eigentümer kostspielig sein, die Arbeiten durchführen
Diese
      wenig
      bekannte
      Regel
      kann
      für
      Eigentümer
      kostspielig
      sein,
      die
      Arbeiten
      durchführen
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UNSER RAT – Das Gesetz verpflichtet Eigentümer von Thermosieben, die notwendigen Arbeiten durchzuführen, um ihre Unterkunft vermieten zu können. Aber hüten Sie sich vor Arbeiten, die Ihrem Mieter unbequem sind!

«Ich lebe seit über zwei Monaten im Dunkeln!» Michel, in den Fünfzigern, ist verärgert. In diesem Sommer musste dieser Mieter aus Val-de-Marne (94) alle seine Jalousien herunterlassen, um nicht gestört zu werden. Der Fehler war auf Renovierungsarbeiten zurückzuführen. Im Mai erfuhr er durch eine Nachricht in der Lobby des Gebäudes, dass er seine Sachen vom Balkon entfernen müsse und dass einige Parkplätze wegen eines Gerüsts reserviert würden.Ich habe meinen Vermieter kontaktiert, um mehr zu erfahren, da auf dem Plakat weder der Ort der Arbeiten angegeben war – werden sie außerhalb und/oder innerhalb meiner Wohnung durchgeführt? – noch wie lange sie dauern würden. Ich weiß nur, dass es sich um energetische Sanierungsarbeiten handelt.sagt Michel. Seit Mai habe ich nichts mehr von meinem Vermieter, vom Hausmeister oder vom Treuhänder gehört. Ich bin völlig verwirrt.»

Ende Juni sah der Fünfzigjährige Handwerker auf seinem Balkon stehen. Draußen begannen die Sanierungsarbeiten. Und die Probleme begannen.Sie haben ihr Gerüst aufgebaut und mit einer Plane abgedeckt. Meine Aussicht ist verdorben. Ich habe die Jalousien im Wohnzimmer und in den Schlafzimmern heruntergelassen, um nicht gestört zu werden. Dadurch ist die Belüftung in der Wohnung nicht optimal. Ich möchte kein Risiko eingehen.„, beklagt Michel, der zwei Tage pro Woche von zu Hause aus Telearbeit verrichtet. Aus diesem Grund hat er keinen Zugang mehr zu seinem Balkon.“ruhig, ohne durch die Lärmbelästigung der Arbeit gestört zu werden„, außer am Wochenende, wenn die Handwerker Pause machen. Das Gleiche gilt für seinen Sohn, wenn er von der Schule nach Hause kommt.“Das ist nicht normal! Habe ich das Recht, vom Vermieter eine Mietminderung zu verlangen?“, fragt dieser Mieter, der für eine etwa 50 m² große Wohnung, die er seit 2008 bewohnt, eine Miete von knapp 1.000 Euro im Monat inklusive Nebenkosten zahlt.

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