Müssen die Erben die erhaltenen Beträge zurückzahlen?

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Muss ich dem Staat die Beträge zurückerstatten, die meine Mutter für das Mindestalter erhalten hat?

Das Solidaritätsgeld für ältere Menschen (ASPA, das frühere Mindestalter) richtet sich im Allgemeinen an Personen ab dem 65. Lebensjahr (62 Jahre bei Invalidität oder Arbeitsunfähigkeit). Wird sie von Pensionskassen gezahlt, handelt es sich nicht um eine Altersrente, sondern um eine vom Staat finanzierte Sozialhilfe zur Einkommensminimierung.

Ihr Betrag darf im Jahr 2024 12.144,24 Euro pro Jahr für eine einzelne Person (1.012,02 Euro pro Monat) und 18.853,92 Euro für ein Paar (1.571,16 Euro pro Monat) nicht überschreiten.

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Da der ASPA als finanzieller Vorschuss gilt, können die Beträge nach dem Tod des Begünstigten aus dem Nachlass zurückgefordert werden. Allerdings ist es von den Erben nur dann zurückzuerstatten, wenn der Nettowert des Vermögens des Verstorbenen einen bestimmten Betrag übersteigt.

Durch die Rentenreform wurde der Schwellenwert angehoben, der bisher auf dem französischen Festland bei 39.000 Euro und im Ausland bei 100.000 Euro lag. Derzeit sind es 105.300 Euro bzw. 150.000 Euro.

Über das Vermögen des Verstorbenen

Es wird jetzt alle 1 neu bewertetIst Januar abhängig von der Inflation (außer im Ausland, wo sie bis Ende 2029 festgelegt ist).

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Die Erben sind nicht verpflichtet, die ASPA aus ihrem eigenen Vermögen zu erstatten. Der zurückzuerstattende Betrag wird von Beträgen über den oben genannten Schwellenwerten vom Nettoerbvermögen der Erben abgezogen – dem Wert des Vermögens des Verstorbenen nach Abzug persönlicher Schulden, ausstehender Kosten und Bestattungskosten (bis zu 1.500 Euro).

Für jedes Jahr des Bezugs von ASPA gibt es einen Höchstrückerstattungsbetrag: 8.207,37 Euro für eine Einzelperson, 10.980,22 Euro für ein Paar (Beträge von 2024).

Clara Darmon (Experte bei France Retraite)

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