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Von der Öffnung des Beschwerdeschalters für Haushalte, die ihren Energiescheck nicht erhalten haben, bis zur Frist für die Immobilienanmeldung, einschließlich der Erhöhung der Obergrenze für kontaktloses Bezahlen, wurden in den vergangenen Tagen mehrere Ankündigungen gemacht, die viele Franzosen betreffen Deshalb ist es wichtig, Bilanz zu ziehen.

Die Einführung des Dienstes „Contactless Plus“ ist genau eine der bereits angekündigten Schlüsselmaßnahmen und dürfte viele Franzosen beunruhigen. Bisher war die Zahlung ohne Karte nur bei Einkäufen unter 50 Euro möglich. Doch mit der Einführung dieses neuen Dienstes ist es nun möglich, Einkäufe über 50 Euro zu bezahlen, ohne die Karte in das Zahlungsterminal einführen zu müssen. Das genaue Datum der Umsetzung ist uns derzeit nicht bekannt. Die Einführung soll in den kommenden Monaten schrittweise erfolgen.

Der offizielle Termin zur Beantragung des Energiechecks

Neben der Einführung des „Contactless Plus“-Dienstes ist auch die Eröffnung des Energiecheck-Antragsfensters 2024 ein von vielen Franzosen erwartetes Ereignis. Im vergangenen Frühjahr erhielten fast eine Million Haushalte, obwohl sie Anspruch auf das System hatten, ihren Energiecheck nicht, was auf einen Verwaltungsfehler zurückzuführen war. Wie Wirtschaftsminister Bruno Le Maire versprochen hat, wird es deshalb eine Beschwerdestelle für die Vergessenen geben. Laut der Ankündigung des Nationalen Energiemittlers vom Donnerstag können die betroffenen Haushalte ab dem 4. Juli ihren Streitantrag über die Website chequeenergie.gouv.fr einreichen.

Immobilienerklärung und Einkommensteuererklärung, hier sind die Termine, die Sie sich merken sollten

Für eine andere Kategorie von Franzosen ist es die Immobilienerklärung, die in den kommenden Tagen durchgeführt werden muss, falls dies noch nicht geschehen ist. Tatsächlich werden die Eigentümer aufgefordert, dieses seit letztem Jahr eingeführte Dokument auszufüllen, mit dem die Steuerverwaltung auf Immobilien abzielt, die der Gewöhnungssteuer unterliegen (diese wird für Hauptwohnsitze abgeschafft). Für die betroffenen Eigentümer muss die Immobilienanmeldung vor dem 1. Juli erfolgen. Bei Überschreitung dieser Frist kann ein Bußgeld von 150 Euro pro Objekt verhängt werden.

Steuerzahler, die ihre Steuererklärung online einreichen, hatten bis Mittwoch, den 26. Juni, Zeit, den Prozess abzuschließen. Für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung korrigieren möchten, bietet die Steuerverwaltung eine neue Möglichkeit dazu an. Tatsächlich wird der Online-Korrekturservice ab dem 31. Juli wieder verfügbar sein.

Schließlich erstattet die Generaldirektion für öffentliche Finanzen den Franzosen, die der Quellensteuer unterliegen, wie jedes Jahr zu viel gezahlte Beträge. Was die betroffenen Haushalte betrifft, so wird die DGFiP ihre Zahlungen am Mittwoch, dem 24. und Mittwoch, dem 31. Juli leisten.


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