Liebe Biker, diese weit verbreitete Praxis wird ab dem 1. August verboten sein

Liebe Biker, diese weit verbreitete Praxis wird ab dem 1. August verboten sein
Liebe Biker, diese weit verbreitete Praxis wird ab dem 1. August verboten sein
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Es ist bald drei Jahre her, dass der Interlinienverkehr in 21 französischen Departements getestet wurde, darunter Bouches-du-Rhône, Loire-Atlantique und vor allem in der gesamten Île-de-France. Auch wenn ab dem 1. August noch Toleranz herrscht, wird diese Praxis faktisch verboten. Lass uns einen Check-in machen.

Eine endgültige Entscheidung wird erwartet

Wie unsere Kollegen erklären d’Automobile MagazinDas Zentrum für Studien und Expertise zu Risiken, Umwelt, Mobilität und Entwicklung (Cerema) wird die in diesen drei Jahren erfassten Daten analysieren. Anschließend wird über die Genehmigung, Einschränkung oder Regulierung dieser Technik entschieden.

Befürworter und Gegner

Inzwischen prallen zu diesem Thema sehr gegensätzliche Visionen aufeinander. Jean-Marc Belotti, der Sprecher der französischen Föderation der Angry Bikers, erklärte dazu Cnews :

Es muss unter guten Bedingungen geübt werden. Motorradfahrer müssen eine angemessene Geschwindigkeit zwischen den Fahrspuren einhalten, dürfen nicht zu schnell fahren und Autofahrer müssen beim Spurwechsel ihren Blinker verwenden. In diesem Fall läuft es sehr gut, es geht nur um das Zusammenleben.

Michel Pons, Chef der Liga gegen Gewalt im Straßenverkehr, plädiert dagegen für eine Verschärfung der Regeln: „Sicherheit muss Vorrang vor Geschwindigkeit haben. Bei 2 % des motorisierten Verkehrs sind das 22 % der Todesfälle. Dies zeigt immer noch, dass es ein Problem gibt.“.

Was passiert nach dem 1. August?

Wir können uns vorstellen, dass die Behörden nach Ablauf dieses schicksalhaften Datums eine gewisse Toleranzschwelle anlegen, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Allerdings verbietet die Straßenverkehrsordnung den Überlandverkehr und Sie riskieren theoretisch ein Bußgeld von 135 Euro. Und im Falle eines Unfalls ist es auch möglich, dass die Versicherung beschließt, gegen Sie vorzugehen. Wir müssen daher Vorsicht walten lassen, denn die rechtlichen Risiken sind konkret.

Es ist außerdem zu beachten, dass der Überlandverkehr mit einer Geschwindigkeit von maximal 50 km/h durchgeführt wird und der Unterschied zu anderen Fahrzeugen in der Nähe 30 km/h nicht überschreiten darf. Wenn Sie Biker sind, wie stehen Sie zu diesem Thema? Zögern Sie nicht, Ihre Aussage in den Kommentaren abzugeben.

Was Sie beachten müssen:

  • Drei Jahre lang wurde der Interlinienverkehr in mehreren französischen Departements getestet
  • Ab dem 1. August wird es wieder verboten
  • In dieser Angelegenheit muss noch eine endgültige Entscheidung getroffen werden

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