CSRD-Unterstützung und außerfinanzielle Berichterstattung

CSRD-Unterstützung und außerfinanzielle Berichterstattung
CSRD-Unterstützung und außerfinanzielle Berichterstattung
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Mit dieser erst kürzlich in Kraft getretenen europäischen Richtlinie erhöhen sich die Anforderungen an die außerfinanzielle Berichterstattung. EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) hat tatsächlich die Anforderungen, denen alle Mitgliedstaaten unterliegen, gestärkt und harmonisiert. Das Gremium hat neue Standards in Form einer Reihe europäischer Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung etabliert – bekannt als „ESRS“-Standards (European Sustainability Reporting Standards).

Gemäß diesem neuen normativen Rahmen müssen Unternehmen bereitstellen detaillierte Datenwas auch sein wird geprüft von einer unabhängigen Drittorganisation (OTI). Abhängig von den für jedes Unternehmen als vorrangig identifizierten Themen und unter sorgfältiger Prüfung der drei Bereiche E, S und G können sich diese Daten – quantitativ (d. h. numerische Indikatoren), aber auch qualitativ (d. h. beschreibend) – auf die Auswirkungen seiner Aktivitäten beziehen in Bezug auf natürliche Ressourcen, seine Fähigkeit zur Anpassung an den Klimawandel, seine Menschenrechtspolitik, sein Lieferantenbeziehungsmanagement usw.

Ziel ist die Offenlegung, wobei der Schwerpunkt auf den wesentlichen Themen liegt alle Informationen, zuverlässiger und Vergleichswerte zwischen Unternehmen und zwischen Ländern. Dies wird es Bürgern, Behörden und Investoren ermöglichen, die außerfinanziellen Auswirkungen und Risiken eines Unternehmens besser einzuschätzen, um die Finanzierung auf die Aktivitäten zu konzentrieren, die am besten mit dem Pariser Abkommen vereinbar sind – nämlich die Begrenzung der globalen Erwärmung auf +1,5 °C.

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