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Beat Jans kritisiert, Arztfälscher und sektiererische Auswüchse

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Kritik an der Asylmitteilung von Bundesrat Beat Jans, aber auch an der Schutzklausel zu Einwanderung und Risiken 30 Jahre nach dem OTS-Drama sorgt für Schlagzeilen in der Sonntagspresse.

Die Sonntagspresse.

ats

Hier sind die wichtigsten Informationen, die Keystone-ATS nicht bestätigt hat:

Schlage Jans unter Beschuss der Kritiker

Die Mitteilung des Schweizer Justiz- und Polizeiministers Beat Jans zu Asylfragen stößt bei nationalen Beratern auf heftige Kritik, verrät die SonntagsZeitung. Sie schickten ihm einen Brief, in dem sie bedauerten, dass der Bundesrat ihnen wichtige Informationen verschweige.

Der Brief wurde von Nationalrätin Martina Bircher (UDC/AG) verfasst und von 22 der 23 Mitglieder der Kommission für politische Institutionen des Nationalrates unterzeichnet. Sie weist insbesondere auf die Problematik der Roma im Zusammenhang mit dem Schutzstatus S oder der Abwesenheit von Herrn Jans während der Asylsitzungen hin. „Bundesrat Beat Jans nimmt an Sitzungen der zuständigen Kommission teil, wenn Bundesratsangelegenheiten oder Angelegenheiten von großer politischer Bedeutung auf der Tagesordnung stehen“, sagte ein Sprecher des Basler Sozialisten der Zeitung.

Wie sieht es 30 Jahre nach dem OTS mit sektiererischen Exzessen aus?

Die religiösen Strömungen, zu denen das Interkantonale Glaubensinformationszentrum (CIC) am meisten nachgefragt wird, betreffen vor allem das Christentum in der Schweiz, erklärt sein Direktor Manéli Farahmand in Le Matin Dimanche, 30 Jahre nach dem Massaker am Orden des Temple Solar (OTS).

Besonders in Frage gestellt würden evangelische Kreise, neue Spiritualitäten, neue religiöse Bewegungen und alternative Therapien, ergänzt der Sozioanthropologe der Religionen. „Im Vergleich dazu machen der Islam sowie hinduistische, buddhistische und jüdische Traditionen nur etwa 7 % der jährlichen Bewerbungen aus.“ Ihrer Meinung nach haben sich die Aktivitäten des CIC in den letzten 20 Jahren stark weiterentwickelt. „Heute gibt es eine Zunahme politischer Bedenken im Zusammenhang mit sektiererischen Abweichungen, die durch den Kontext der Pandemie“ von Covid-19 noch verschärft werden.

Einwanderung

Befürworter eines Abkommens mit der Europäischen Union (EU) mobilisieren in der Schweiz, nachdem EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eine einseitige Ausweichklausel für die Schweiz zur Begrenzung der Einwanderung abgelehnt hat, berichtet die NZZ am Sonntag. Es sei möglich, „in der Verfassung oder im Gesetz eine Schutzklausel zu erwähnen, die es uns bei Bedarf ermöglichen würde, die Einwanderung unabhängig und zeitlich begrenzt einzudämmen“, weist Nationalrat Simon Michel (PLR/SO) darauf hin.

Die Klausel wäre daher kein Bestandteil der neuen Abkommen mit der EU und an sich auch nicht vertragswidrig, fügt er hinzu. „Brüssel würde nur dann eingreifen, wenn wir uns tatsächlich auf die Klausel berufen.“ Anschließend würde ein Verfahren im Gemischten Ausschuss und vor dem Schiedsgericht folgen, das etwa acht Jahre dauern würde, stellt der Bundesberater fest. „In dieser Zeit werden wir die Einwanderung kontrollieren können.“

Einstellung des Verfahrens gegen den Abt von Saint-Maurice

Die Walliser Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs gegen den ehemaligen Abt der Abtei Saint-Maurice (VS), Jean Scarcella, eingestellt, verrät SonntagsBlick. Die Walliser Generalstaatsanwaltschaft Beatrice Pilloud wollte die Gründe für diese Einstufung nicht nennen. Der Geistliche sei dagegen, dass Journalisten Einsicht in die Entlassungsanordnung nehmen könnten, heißt es in der Zeitung.

Dem ehemaligen Pater-Abt wurde vorgeworfen, Jugendliche während des Klavierunterrichts sexuell belästigt zu haben. Einer von ihnen schrieb einen Brief an den Papst, in dem er den Vorfall anprangerte. Eine interne Beschwerde der Kirche meldet ein zweites Opfer. Gegen Jean Scarcella ist noch ein kirchenrechtliches Verfahren im Gange. Die Abtei hat eine unabhängige Arbeitsgruppe damit beauftragt, den Verdacht auf sexuellen Missbrauch aufzuklären. Die Ergebnisse sollen im Sommer 2025 vorliegen.

Lohnentwicklung in der Schweiz

Die Löhne seien in der Schweiz in den letzten Jahren stärker gestiegen als vom Bundesamt für Statistik (BFS) berechnet, versichert die SonntagsZeitung unter Berufung auf Daten der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Nach Angaben der Zentralbank sind die Löhne seit August 2023 im Durchschnitt um 1,9 % und seit 2020 um weniger als 1 % gestiegen. Das OFS gibt an, dass die Reallöhne seit 2020 um mehr als 3 % gesunken sind, da die Inflation die Lohnsteigerungen aufgezehrt hat.

Die SNB-Daten sind seit 2018 verfügbar und umfassen die 42 Millionen Lohnzahlungen pro Jahr, die von einem Arbeitgeberkonto auf ein Arbeitnehmerkonto wandern. Der so berechnete Lohntrend stimmt der Zeitung zufolge gut mit anderen Lohnstatistiken überein und ist deutlich besser als der BFS-Index. Allerdings glaubt das Bundesamt laut der Zeitung, dass „die Ergebnisse des Schweizer Lohnindex verlässlich sind“.

Schweizer Pässe bald geschlechtsneutral?

Der Staat dürfe in der Schweiz nicht mehr zwischen Männern und Frauen unterscheiden, meint der ehemalige Professor für Privatrecht an der Universität St. Gallen Thomas Geiser in Le Matin Dimanche und der SonntagsZeitung. „Eine Unterscheidung zwischen Männern und Frauen widerspricht dem in der Bundesverfassung verankerten Gleichheitsgrundsatz“, fügt er hinzu. „Heute gibt es einfach keinen Grund mehr, es zu tun“, so der 71-jährige ehemalige stellvertretende Richter am Bundesgerichtshof weiter.

„Jeder sollte sich weiterhin nach Belieben als Mann, Frau oder nicht-binär bezeichnen können. Für den Staat sollte diese Unterscheidung jedoch keine Rolle spielen.

Der Arzt verfälschte seine Forschungsergebnisse

Der Arzt Adriano Aguzzi, dem die Fälschung von Forschungsergebnissen am Institut für Neuropathologie des Universitätsspitals Zürich vorgeworfen wird, sei bereits 2019 wegen ähnlicher Vorwürfe Gegenstand von Untersuchungen der Universität Zürich gewesen, schreibt der SonntagsBlick. Einige Werke, die kürzlich korrigiert oder entfernt wurden, waren der Universitätsleitung bereits Ende 2019 als verdächtig gemeldet worden.

Die Institution schloss die Untersuchung im September 2020 mit der Begründung ab, dass die Unregelmäßigkeiten in den Veröffentlichungen „entweder widerlegt oder als ‚Korrigenda‘ an die betroffenen Zeitschriften gemeldet wurden“. Die Universität leitete im März eine neue Untersuchung ein. Der Wissenschaftler gab zu, von Laborversuchen mit Mäusen berichtet zu haben, die tatsächlich nie durchgeführt wurden.

bas, ats

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