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Was hat sich seit der Reform geändert?

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DSeit seiner Einführung spielt die Wertpapierleihe, die durch Gesetz Nr. 45-12 geregelt und dann durch Gesetz Nr. 83-20 ​​geändert wurde, eine Schlüsselrolle auf den Finanzmärkten, indem sie Anlegern die Möglichkeit bietet, ihre Leistung zu verbessern. Allerdings stellte das Fehlen von Garantien bei bestimmten Transaktionen ein erhebliches Risiko für die Marktteilnehmer dar.

Mit der Gesetzesänderung im August 2021, die die Pflicht zur Bereitstellung von Garantien für jedes Wertpapierleihgeschäft einführte, hat für diese Tätigkeit eine neue Ära begonnen, die von einer weniger laxen Regulierung geprägt ist. Bei der Wertpapierleihe kann ein Kreditgeber das vollständige Eigentum an Wertpapieren auf einen Kreditnehmer übertragen, der sich bereit erklärt, sie gegen eine Gebühr zurückzugeben. Dieses Marktinstrument bietet Anlegern, insbesondere institutionellen Anlegern und Banken, große Flexibilität.

Es birgt jedoch mehrere Risiken, insbesondere das Kontrahentenrisiko, wenn eine der Parteien möglicherweise nicht in der Lage ist, die Wertpapiere oder die versprochene Garantie zurückzugeben. Vor der Änderung des Gesetzes 83-20 ​​wurden die meisten Transaktionen ohne Sicherheiten abgeschlossen, was diese Risiken insbesondere bei gruppeninternen Geschäften, beispielsweise zwischen Banken und OGAW derselben Finanzgruppe, erhöhte. Mit der Novelle vom August 2021 wurde eine wesentliche Anforderung eingeführt: die Pflicht zur Stellung von Sicherheiten (Sicherheiten) für jedes Wertpapierleihgeschäft. Diese Stärkung zielt darauf ab, Kreditgeber zu schützen, indem ihnen eine Absicherung im Falle eines Ausfalls von Gegenparteien geboten wird. Zu den akzeptierten Sicherheiten gehören Bargeld, börsennotierte Aktien, Schatzwechsel (BDT) und „andere Wertpapiere“.

Allerdings sieht die Novelle nennenswerte Ausnahmen vor, die es ermöglichen, bestimmte gruppeninterne und von Market Makern durchgeführte Transaktionen ohne Sicherheiten durchzuführen. „Vor der Reform sah der Wertpapierleihmarkt eher wie eine Grauzone aus. Einige Banken nutzten diesen Mechanismus zur Refinanzierung ohne Sicherheiten, und bestimmte OGAW verwalteten ihre Quoten völlig diskret. Dann sahen wir uns mit extremer Hebelwirkung und völliger Undurchsichtigkeit bei der Kreditpreisgestaltung konfrontiert. Ich erinnere Sie daran, dass zwischen Ende 2014 und Ende 2016 unbesicherte Kredite dominierten und den Markt anfällig machten. Gerade um diese Auswüchse zu beheben, hat die Reform eingegriffen“, erinnert uns ein Marktprofi.

Eine spürbare Auswirkung auf den Markt

Die Änderung hat den Wertpapierleihmarkt grundlegend verändert. Im Jahr 2023 erreichten die Wertpapierleihgeschäfte ein Volumen von 315 Milliarden DH, ein Plus von 4,6 %. Der ausstehende Betrag dieser Operationen verzeichnete im Vergleich zum Vorjahr einen deutlichen Anstieg von 67 % mit einem Volumen von 34,3 Milliarden DH. Diese Zahl spiegelt die schnelle Anpassung der Akteure an neue Anforderungen wider und zeigt die Widerstandsfähigkeit dieser Aktivität trotz eines strengeren Regulierungsrahmens. Auch die Struktur der Kredite hat sich weiterentwickelt. Mittlerweile stellen Treasury Bills (BDT) mit 97,76 % im Jahr 2023 den Großteil der verliehenen Wertpapiere dar, verglichen mit 96,13 % im Jahr 2022.

Diese Überrepräsentation von BDTs verdeutlicht die wachsende Präferenz für sichere Garantien, insbesondere im Kontext zunehmender Regulierung. Der Anteil privater Schuldtitel hingegen sank im Jahr 2023 auf 1,67 % und lag damit unter dem Wert der Vorjahre. „Die Reform vom August 2021 hat eindeutig für zusätzliche Sicherheit gesorgt. Die Sicherheitenverpflichtung führte zu einer strengeren Auswahl von Transaktionen und bremste vor allem die Marktdynamik nicht, da der ausstehende Betrag im Jahr 2021 189 Milliarden DH betrug, verglichen mit 315 Milliarden DH im Jahr 2023“, kommentiert unsere Quelle. Auf der Seite der Hauptmarktteilnehmer stehen die Kreditgeber im VordergrundSie bestehen hauptsächlich aus OGAW, deren Marktanteil von 84,85 % im Jahr 2022 auf 82,23 % im Jahr 2023 steigt. Es folgen Banken, die einen Anstieg verzeichnen, der von einem Anteil von 14,39 % im Jahr 2022 auf 16,46 % im Jahr 2023 steigt Auf der Kreditnehmerseite belegen Banken im Jahr 2023 den ersten Platz und machen 43,3 % des Kreditvolumens aus, gegenüber 34,68 % im Jahr 2022.

An zweiter Stelle stehen OGAW, deren Anteil von 34,27 % im Jahr 2022 auf 21,19 % im Jahr 2023 sank. Nichtfinanzielle Unternehmen behielten ihren Anteil von 19,89 % im Jahr 2023 gegenüber 19,79 % im Jahr 2022. Dies erklärt sich insbesondere aus der Notwendigkeit Sicherheit und die Notwendigkeit, neue Besicherungspflichten einzuhalten. „Ich bin auch der Meinung, dass die für gruppeninterne Transaktionen oder mit Market Makern vorgesehenen Ausnahmen eine gewisse Flexibilität lassen, um die Fluidität der Geschäfte zwischen Unternehmen derselben Gruppe aufrechtzuerhalten, was auch zu einer Zunahme der Geschäfte bei bestimmten Banken führt“, präzisiert er. Ein weiterer interessanter Indikator ist die Entwicklung der durchschnittlichen Laufzeit von BDT-Krediten, die von 2,1 Wochen im Jahr 2022 auf 5,3 Wochen im Jahr 2023 gestiegen ist.

Eine Änderung, die eine Bevorzugung längerer Verpflichtungen zum Ausdruck bringt, die eine bessere Optimierung der mobilisierten Garantien ermöglichen. Vielversprechende Ergebnisse, aber notwendige Wachsamkeit Die Besicherungspflicht hat daher die Risiken für Kreditgeber erheblich reduziert und den Markt transparenter gemacht. Andererseits stieg der Anteil der Transaktionen ohne Sicherheiten dennoch von 10,1 % im Jahr 2022 auf 14,9 % im Jahr 2023, was vor allem auf die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen für bestimmte gruppeninterne Transaktionen oder mit Market Makern zurückzuführen ist. Obwohl diese Operationen scheinbar weniger riskant sind, müssen sie genau überwacht werden, um eine Anhäufung systemischer Risiken zu vermeiden.

„Ich erinnere Sie auch daran, dass die Regulierungsbehörde im Februar einen Rundschreibenentwurf zur Umsetzung der am Gesetz 45-12 vorgenommenen Änderungen zur öffentlichen Konsultation vorgelegt hat. „In diesem Projekt werden die Betriebsregeln, die Genehmigungsvoraussetzungen für Plattformen und auch die Berichtsmethoden geklärt, was zweifellos dazu beitragen wird, diesen Markt weiter zu professionalisieren“, erklärt der Vermögensverwaltungsprofi. Letztendlich hat die Änderung des Gesetzes 83-20 ​​die Wertpapierleihe grundlegend verändert und sie sicherer gemacht, ohne ihre Dynamik zu verlangsamen. Die Marktteilnehmer scheinen sich schnell angepasst zu haben und die gehandelten Volumina zeigen gute Fortschritte. In diesem neuen Umfeld, in dem die Sicherheit gestärkt wird, ist jedoch weiterhin Wachsamkeit erforderlich, um sicherzustellen, dass Ausnahmen keine neuen Risiken schaffen.

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