Der Querverkehr ist mittlerweile fester Bestandteil der Straßenverkehrsordnung. Diese Praxis, die lange toleriert, aber nie wirklich reguliert wurde, wird in ganz Frankreich legal. Das Innenministerium nutzte diese Legalisierung, um einen neuen spezifischen Straftatbestand einzuführen, der gefährliches Verhalten von Radfahrern zwischen Autokolonnen unter Strafe stellt.
Eine saftige Geldstrafe für Zuwiderhandelnde
Das Dekret Nr. 2025-33 ergreift keine halben Sachen. Die Polizei kann nun rücksichtslose Motorradfahrer mit einem Bußgeld der vierten Klasse bestrafen. Mit diesem auf 135 Euro festgesetzten Bußgeld geht ein automatischer Entzug von drei Punkten aus dem Führerschein einher. Die Regierung hat an den Kontrollmitteln nicht gespart, da Videoaufnahmen es ermöglichen, Straftaten aus der Ferne zu dokumentieren.
Florence Guillaume, interministerielle Delegierte für Verkehrssicherheit, betont die Notwendigkeit dieser Sanktionen: „Wir müssen die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleisten. Bei diesem neuen Vergehen handelt es sich nicht um eine Strafe, sondern um ein Mittel zur Regulierung einer Praxis, die sicher bleiben muss. » Zunächst besorgte Motorradverbände erkennen die Notwendigkeit eines klaren rechtlichen Rahmens.
Strenge Verkehrsbedingungen
Der Gesetzgeber hat die Bedingungen, unter denen der Verkehr zwischen den Fahrspuren zulässig ist, genau festgelegt. Motorisierte Zweiräder und Dreiräder müssen eine maximale Breite von einem Meter einhalten. Dieser Verkehr ist nur auf Straßen mit mindestens zwei durch einen Mittelstreifen getrennten Fahrspuren zulässig, auf denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit mindestens 70 km/h beträgt.
Motorradfahrer dürfen zwischen den Linien nicht schneller als 50 km/h fahren. Diese Grenze sinkt auf 30 km/h, sobald eine Fahrzeugkolonne angehalten wird. Für die Pariser Ringstraße gilt eine Sonderregelung, deren Genehmigung trotz der kürzlich erfolgten Beschränkung auf 50 km/h bestehen bleibt.
-Eine Veränderung, die das Ergebnis langer Experimente ist
Diese wichtige Weiterentwicklung der Straßenverkehrsordnung basiert auf konkreten Daten. Seit fast acht Jahren experimentieren 21 Ministerien mit dem Verkehr zwischen Warteschlangen in ihren Großstädten. Die Ergebnisse sind ermutigend: Während dieser Testphasen wurde keine übermäßige Mortalität beobachtet.
Das Innenministerium betont, dass diese Verallgemeinerung den Abschluss eines langen Beobachtungs- und Bewertungsprozesses darstellt. Die angenommenen Bedingungen zielen darauf ab, die Praxis zu erleichtern „sicher und leicht zu verstehen, zu üben, zu lehren und zu verbalisieren“. Dieser pragmatische Ansatz zeigt den Wunsch, Verkehrsfluss und Verkehrssicherheit in Einklang zu bringen.
Fahrschulen müssen diese neuen Regelungen in ihre Ausbildung integrieren. Zukünftige Zweiradfahrer werden nun schon beim Lernen gute Praktiken für den Überlandverkehr erlernen. Dieses präventive Training soll dazu beitragen, riskantes Verhalten zu reduzieren.
- Ein neues Vergehen bestraft gefährlichen Querverkehr: 135 Euro Bußgeld und Abzug von 3 Punkten
- Die Ausübung ist nur auf 2×2-spurigen Straßen mit strengen Geschwindigkeitsbegrenzungen gestattet.
- Diese Reform basiert auf achtjährigen Experimenten in 21 französischen Departements
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