Die Präfektur zieht die Schrauben fest

Die Präfektur zieht die Schrauben fest
Die Präfektur zieht die Schrauben fest
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Im Laufe des Monats Januar erließ die Präfektur Lozère eine Anordnung, die Rave-Partys auf ihrem Territorium verbot. Laut Präfekt Gilles Quénehervé „können diese Versammlungen zu erheblichen Störungen der öffentlichen Ordnung und der Sicherheit aller führen.“ »

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Die Präfektur Lozère verbietet Rave-Partys auf ihrem Territorium bis zum 31. Januar. (Illustratives Foto) © Timeckert/Shutterstock.com

Nach Hérault ist nun die Präfektur Lozère an der Reihe, im gesamten Departement ein vorübergehendes Verbot festlicher Zusammenkünfte musikalischer Art wie „Rave-Party“ oder „Teknival“ einzuführen. Diese Maßnahme, die vom Freitag, 17. Januar, 14 Uhr, bis einschließlich 31. Januar gilt, zielt darauf ab, mögliche Störungen der öffentlichen Ordnung zu verhindern und die Sicherheit der Bewohner zu gewährleisten.

Der Präfekt von Lozère, Gilles Quénehervé, begründet die Bedeutung dieser Entscheidung: „Diese Versammlungen können zu erheblichen Störungen der öffentlichen Ordnung und der Sicherheit aller führen.“ » Nach Angaben staatlicher Stellen werden diese Demonstrationen tatsächlich oft nicht der Präfektur gemeldet Insbesondere aufgrund des Fehlens geeigneter Geräte kann es zu Lärmbelästigungen, Gesundheitsrisiken und Umweltschäden kommen.

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Ein aus Sicherheitsgründen gerechtfertigtes Verbot

Der Präfekturbeschluss basiert auf mehreren Elementen, insbesondere auf der Unzulänglichkeit der personellen und materiellen Ressourcen zur Überwachung solcher Veranstaltungen. „Unsere Strafverfolgungsbehörden verfügen nicht über die notwendigen Ressourcen, um den massiven Zustrom von Teilnehmern ohne vorherige Organisation zu bewältigen“, präzisiert der Präfekt. Darüber hinaus versichert die Präfektur, dass die Organisatoren bisher keinen offiziellen Antrag gestellt haben, was jeden Versuch einer Versammlung dieser Art für illegal erklärt.

In diesem Zusammenhang ist es auch verboten, sich im Gelände mit Ton- oder Logistikgeräten zu bewegen, die für diese Veranstaltungen verwendet werden könnten. Jeder Verstoß gegen diese Anordnung kann zu Sanktionen bis hin zur Beschlagnahme der betreffenden Ausrüstung führen. Die Präfektur erinnert daran, dass diese Maßnahme im Interesse aller getroffen wird und fordert die Verantwortung der Organisatoren und potenziellen Teilnehmer.

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