Mit den verschiedenen Rentenreformen von 2010, 2014, 2023, die das gesetzliche Renteneintrittsalter von 60 auf 62 und dann auf 64 Jahre anschoben, steigt das „echte“ Eintrittsalter weiter an.
Veröffentlicht am 13.01.2025 08:46
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Bei den Beschäftigten im Privatsektor nähern wir uns allmählich dem Alter von 64 Jahren. Im Jahr 2024 liegt nach einer vorläufigen Zahl der Nationalen Altersversicherungskasse das durchschnittliche Eintrittsalter neuer Rentner nun bei rund 63,5 Jahren. Wenn man natürlich auch die anderen Regime – also Sonderregime, Beamte, Militär – mit einbezieht, sinkt das Durchschnittsalter nach Angaben von Ende 2022 auf 62 Jahre und sieben Monate.
Im Durchschnitt tendieren Männer in der allgemeinen Ernährung dazu, früher aufzuhören. Sie profitieren stärker von Frühaustrittssystemen, die als „lange Karriere“ bezeichnet werden, da sie jung in den Arbeitsmarkt eingetreten sind. Frauen haben weniger Zugang zu diesen Systemen, da sie häufiger im Dienstleistungssektor arbeiten, wo die Strapazen weniger anerkannt werden, und vor allem ihre Karrieren sind aufgrund ihrer Mutterschaft unterbrochen.
So ist seit der Reform von Emmanuel Macron im Jahr 2023 das gesetzliche Mindestalter von 62 auf 64 Jahre angestiegen. Wenn neue Rentner aus der Privatwirtschaft heute mit einem Durchschnittsalter von 63,5 Jahren ausscheiden, werden sie, den Kurven folgend, bis 2030 schrittweise 64 Jahre erreichen Stufen in jeder Generation.
-Mit der neuen Gesetzgebung fügt jede Generation seit September 2023 jedes Jahr drei weitere Monate hinzu. Das gesetzliche Mindestalter stieg zunächst auf 62 Jahre und drei Monate für die ab September 1961 geborene Generation. Im Jahr 2024 stieg es dann auf 62 Jahre und sechs Monate für die Generation des Jahrgangs 1962. Im Jahr 2025 soll es also die Generation des Jahrgangs 1963 sein gesetzliche Alterserhöhung auf 62 Jahre und neun Monate. Und so weiter.
Bei einer Aussetzung der Reform werden die geltenden Regelungen außer Kraft gesetzt und wir bleiben somit beim gesetzlichen Einstiegsalter von 62,5 Jahren. Dies ist ganz einfach möglich, da die Regierung die Anwendung der zusätzlichen drei Monate per Erlass aussetzen kann.
Diese Aussetzung würde den Sozialpartnern Zeit geben, über Anpassungen und Verbesserungen der Macron-Reform zu diskutieren und gleichzeitig zu versuchen, die Bilanzen nicht zu verschlechtern. Das Grunddefizit des Regimes wird voraussichtlich mehr als 10 Milliarden Euro betragen.
Frankreich
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