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Entwicklung des Vereinslebens in der Gironde – Jahr 2025 – Ausschreibung für Projekte und öffentliche Konsultationen – Veröffentlichungen

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Seit 2018 ermöglicht der FDVA (Fonds zur Förderung des Vereinslebens), ein staatliches Finanzsystem, vorrangig die Finanzierung kleinerer Vereine mit weniger als 2 Mitarbeitern, und zwar für:
• die Gesamtfinanzierung der Vereinstätigkeit,
• die Umsetzung innovativer Maßnahmen.

Die regionale akademische Delegation für Jugend, Engagement und Sport (DRAJES) des Rektorats ist für die Leitung der Umsetzung des Fonds verantwortlich und unterstützt dabei die Abteilungsdienste für Jugend, Engagement und Sport (SDJES). ) von DSDEN.

Seit dem 1Ist Januar 2022 in Anwendung des Gesetzes vom 24. August 2021 zur Stärkung der Achtung der Grundsätze der Republik muss jeder Verein, der öffentliche Beihilfen beantragt, dem Republikanischen Verpflichtungsvertrag beitreten.

Der Aufruf zur Einreichung von Projekten für das Jahr 2025 ist gestartet und endet am 12. März 2025. Der Leitfaden 2025 definiert die für die Gironde validierten Förderkriterien und Prioritäten. Es handelt sich ausschließlich um Vereine mit Sitz in der Gironde, die im Departement tätig sind.

Wenn die Aktion des Vereins regional oder ressortübergreifend ist, müssen Sie auf den regionalen Projektaufruf reagieren.

Die Förderungsanfrage erfolgt NUR per Teleservice über https://lecompteasso.associations.gouv.fr/ – Die Plattform wird geöffnet sein ab 13. Januar bis einschließlich 12. März 2025.

Das Asso-Konto – FAQ

Um Ihnen bei der elektronischen Erklärung zu helfen, steht Ihnen eine FAQ zur Verfügung: https://lecompteasso.associations.gouv.fr/faq

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