Eine neue Regel, die Sie kennen sollten, insbesondere wenn Sie es gewohnt sind, auf spanischen Straßen zu fahren. Ab dem 1. Januar 2026 ist es in Spanien Pflicht, ein orangefarbenes Rundumlicht in Ihrem Fahrzeug zu haben. Ziel dieses neuen Systems sei es, im Rahmen der Strategie „Verkehrssicherheit 2030“ die Zahl der Toten und Schwerverletzten um 50 % zu senken, heißt es in einer Pressemitteilung.
Die spanische Generaldirektion für Verkehr (DGT) legt fest, dass die kleine Rundumkennleuchte, die ein gelbes oder orangefarbenes Licht ausstrahlt, anstelle des Warndreiecks an Bord aller inländischen oder ausländischen Fahrzeuge, die auf spanischem Staatsgebiet verkehren, obligatorisch sein wird.
Sein Lichtsignal ist auch bei Nebel aus einer Entfernung von bis zu einem Kilometer besser sichtbar. Es ist außerdem in der Lage, intermittierend und kontinuierlich mindestens 30 Minuten lang hochintensives Licht im 360°-Umfeld auszusenden. Eine echte Bereicherung, um andere Autofahrer vor Gefahren im Straßenverkehr zu warnen.
Das Gerät vom Typ V-16, dessen Kosten auf 40 bis 50 Euro geschätzt werden, kann außerdem die Position des Fahrzeugs an die DGT senden und so im Falle eines Unfalls schnellstmöglich die Rettungsdienste alarmieren. Im Falle einer Immobilisierung wird der Gegenstand auf dem Dach oder an einer Tür des Fahrzeugs platziert. Die restliche Zeit sollte es im Handschuhfach des Autos bleiben. Wer es im Jahr 2026 nicht vorweisen kann, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 80 bis 200 Euro rechnen.
-In Frankreich bleibt das Warndreieck in Kraft. Das reflektierende Objekt muss 30 m hinter einem Fahrzeug platziert werden, um andere Verkehrsteilnehmer auf eine Gefahr aufmerksam zu machen und das Risiko eines Folgeunfalls zu begrenzen. Dies ist obligatorisch, es sei denn, der Fahrer ist der Ansicht, dass sein Leben durch die Positionierung gefährdet werden könnte.
„Derzeit ist es bei einem Unfall oder einer Panne auf einer Autobahn oder Schnellstraße erforderlich, die Fahrbahn zu Fuß zu betreten, um das Warndreieck in 50 m Entfernung aufzustellen (der empfohlene Abstand in Spanien) hinter dem liegengebliebenen Fahrzeug. Gehen Sie 100 m (Hin- und Rückfahrt zum Fahrzeug) zu Fuß auf der Straße stellt ein unnötiges Risiko dar“, begründet die DGT ihre Wahl.
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